Band 
[Zweiter Band.]
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184 XX. B. Zeiten der Wirksamkeit Philipps des Zweim.

L.

S7-.

Duldungsgeist gesetzlich, der, wie anderswo das Ge-gentheil, Wirkung der politischen Lage der Dinge m.

Bald nach diesem starb der vortreffliche KochSigmnnd August, der letzte vom Mannsstamm A-gellons. Der aus 18s Landboten bestehende ReiGtag cvnföderirte sich, und beschloß, daß kein Koch,e bei Lebenszeit soll können sich einen Nachfolgnwählen lassen. Von dem an wurden die polnische»Könige ungefähr folgendermaßen gewählt: in denGefilden von Wola, unweit von Warschau, versam-melte sich der Senat und das Volk. Der Senat be-stand aus dem Erzbischofe Primas von Gnesen, demErzbischofe zu Lemberg, fünfzehn Bischöfen, siebenund dreißig Woiwoden (welche das waren, was dieHerzoge, die Duces, in anderen Staaten der mittle-ren Aeit), zwei und achtzig Castlanen (im Friede»Senatoren, im Krieg Statthalter der Woiwodc»)und zehn hohen Kronbeamten. Es war in Pole»nicht ein aristokratischer, durch Geburtsrechte be-stimmter Senat; es war der große Rath des Anigs, der die Stellen gab, und der Republik, z»deren Ehre und Wohl sie geführt werden sollte».In der That konnte der König Beamte verordne»,aber nicht absetzen, und der Großcanzlar und Schah-meister waren nicht ihm Rechenschaft schuldig. DerSenat versammelte sich in einem hölzernen Hause;um dasselbe, auf einem durch Wall und Graben be-zeichneten Platz, die Landboten, weiter die Edlenselbst, oder ihre Stellvertreter.

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