Band 
[Zweiter Band.]
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22» XXI. Buch. Die Zeiten des dreißigjährigen Kriegs.

wie der Kaiser, eine (in Wahlstaaten wohl natür-liche) Capitulativn. Der Papst vergibt solche Wür-den, welche an dem römischen Hof oder zwei Tage-reisen um Rom, oder durch Entsetzung, Transfe-rirung, Entsagung oder Vernichtung irregulär»Wahlen erlediget, oder von Cardinälen und ande-ren bei ihm in Amt und Würde gestandenen Personenhinterlassen werden; und alle Pfründen der zweitenClasse, die in ungeraden Monaten (Jänner, März,Mai u. s. f.) vacirend werden. (Gnadenbrieft, Re-ftripte, Provisionen und Coadjutorien sind theilsMißbräuche, theils außerordentliche Wege, aufdie Besetzung der geistlichen Würde zu wirken; doch ^sind solche Reserven des apostolischen Stuhls vonden Zeiten der Reformation her immer mehr be-schränkt worden.)

2n protestantischen Ländern hängt die Einrich-tung der kirchlichen Formen durchaus von der höch-sten politischen Gewalt ab: die Fürsten vermögenhierin, was in der ersten Kirche die Gemeinde, wasin den mittleren Zeiten der Papst. Eben darumhatte in den 2ahren zwischen dem Religionsfrie-den und dem westphälischen jede Religionsänderungder Fürsten die verdrießlichsten Folgen für ihre Völ-ker; nun wurde festgesetzt: daß Evangelische (Luthe-raner) und Refvrmirte durchaus im Reich Duldungund Freiheit ihrer Religionsübung haben sollen;daß letztere, von den Gesinnungen des Landessür-sten unabhängig, in dem Stande bleiben soll, wie