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Lap. s. Der westphärische Friede.
Cap. 9.
Der westphälische Friede.
Der Friede wurde in den westphälischen Städten,Münster und Osnabrück, unter Vermittlung desPapstes und der Venetianer, zwischen Kaiser Fer-dinand III, Philipp I V. König von Spanien und denReichsfürsten, die es mit ihnen hielten, einerseits,andrerseits Ludewig dem XIV, der schwedischenKönigin Christin«, den Generalstaaten der verei-nigten Niederlande und den in französischer undschwedischer Verbindung stehenden, meist protestan-tischen Reichsfürsten geschloffen; und nur zwischenFrankreich und Spanien blieb Krieg. Dieser Friedeist die Grundlage des seitherigen Staatsrechts vonEuropa, aller neueren Tractate, der sogenanntengermanischen Freiheit und einer Art Gleichgewichtin den europäischen Ländern.
Die Verfügungen desselben gaben dem geistlichenund weltlichen Staatsrecht im Reich eine bestimm-tere Form, sicherten die Vortheile Frankreichs undSchwedens, ordneten andere Verhältnisse der Mächteund veränderten die Lage der großen Häuser Teutsch-lands; es wird gut seyn, verschiedene Theile derReichsverfaffung bei diesem Anlaß zugleich zuschildern.
Die Kaiser belehnen die geistlichen Reichsfürstendurch das Scepter mit ihren reichslehenschaftlichenTemporalitäten, doch nicht eher als nachdem derPapst ihre Wahl bestätiget hat. Sie beobachten,