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[Zweiter Band.]
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222 XXI. Buch. Die Zeit«, des dreißigjährigen Krngj,

Justiztribunalien, sondern an die Nationalrepräsen-tation, den Reichstag. Es wäre ganz wider daGeist des Friedens (der beide mehren Rechte«gleichstellen wollte), Kirchensachen der ProtestanteaLaiengerichten, die der Katholische nicht erkennt,unterwerfen zu wollen.

Der Friede wollte, daß inner drei Jahren alleBeschwerde gehoben seyn soll; widrigenfalls derleidendeTheil an Frankreich, Schweden und dieffrie-denscontractanten recurriren, und sie ihm zu seinem Recht helfen sollen. Da sich aber nicht klarbestimmen ließ, wer der leidende Theil überall ^wäre, blieb dieses ohne Folgen.

Diese Religionsoerfügungeu sind in dem zu Ls-nabrück mit den Schweden errichteten Frieden» >strument; doch garantirte zu Münster Ludewig Xiv. ^den teutschen Protestanten die Religionsübung, ^welche er an den französischen mit äußerster Ge-waltthätigkeit unterdrückte.

Alle Stände des Reichs wurden in allgemeinenund besonderen Rechten und Uebungen bestätiget.Ohne sie will der Kaiser kein Gesetz geben noch deu-ten, keine Auflage ausschreiben, keinen Krieg füh-ren, keine Festungen errichten, keinen Bund nochFrieden schließen. Unter sich und mit allen anderenMächten mögen die Stände, wie sie es gut finden,nur nicht gegen Kaiser und Reich, und nicht gegen !diesen oder gegen den Landfrieden und ihre Lehens- !erde sich verbinden. Reichstage sollen öfters gehalten,