Cap. s. Der wtstphälische Friede. L2L
die kaiserliche Wahlcapitulation, dieErecutionsord-imng, die Polizei und Justiz in dem Reich verbes-sert und geordnet werden. Man soll die Handel-est schützen und äufnen, und keine neuen Zölleaufrichten.
Da die Verfassung des Kammergerichts sowohldurch den Religionsunterschied als durch den Miß-brauch der ständischen Hoheit und Macht in Ver-wirrung gerathen, hatte man vor dem Krieg denPlan einer verbesserten Ordnung concipirt: Ver-schiedenes bestimmte der Friede; das ganze Conceptist nie weder angenommen noch verworfen worden.Dieses höchste Reichsgericht hat keine bestimmt vor-geschriebene Procedurfvrm. Ein Richter aus denGrafen oder Herren steht an seiner Spitze; Präsi-denten und Assessoren, eine sehr zahlreiche Kanzleiund Leserei, eine Menge Procuratorcn und Agen-ten sind ihm zur Seite und unter ihm. Die Ge-schäfte werden in Audienzen vorgebracht, in Sena-te» bearbeitet. Diese bestehen aus den Assessoren,welche die Stände des Reichs präsentiren und un-terhalten. Es sollten derselben fünfzig seyn, jevier und zwanzig von Ständen der katholischenund protestantischen Partei, zwei vom Kaiser er-nannte; aber der nöthige Gehalt für so viele warnicht zusammen zu bringen; nie stieg der ErtragderKannnerzieler über siebenzigtausend Thaler, nochdie Zahl der Assessoren auf die Hälfte der Vorschrift;st daß dieser Mangel, der Abgang einer Proceß-