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[Zweiter Band.]
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76 XXII. Buch. Uebergkwicht der K dnige von Frankreich.

N. C.1288.n. C.»373.

n. C.i7o7.

dar, welche in Religionsfreiheit und bmporbri»-gnng nützlicher Künste Quellen höherer Gewaltsuchte.

Friedrich bemächtigte sich als Herzog zu Elevedes Herzogthums Geldern; Kaiser Karl V. hatteden clevischen Herzog Wilhelm, der von den gelbe-rischeN Landständen gewählt worden war, vermocht,dieses Land ihm abzutreten; das Haus dieses Kai-sers erlosch mit Karl II, König Spaniens. In demUtrechter Frieden erhielt Friedrich, daß die Stadtund Landschaft Geldern ihm als Erben des HausesEleve abgetreten wurde. Zugleich erwarb er eine»Theil der Erbschaft Oranicns, die Grafschaften kla-gen und Meurs, die Herrschaft Heristal, und vieleandere Güter in Westphalen und Holland, als En-kel Friedrich Heinrichs, Prinzen von Oraniea,Stadhouders der vereinigten Provinzen; KochWilhelm III. hatte dieses Recht bei seinem Lebenanerkannt.

Es half dem König in Preußen auch zu der Graf-schaft Neufschatel in der Schweiz. Die Herren vonChalons, Prinzen von Oranien, waren seit längerals vierhundert Jahren ihreOberlehensherren; ver-geblich hatten sie nach Abgang der Grafen darüberzu herrschen gesucht; doch die Erben weiblicher De-scendenz, von den Häusern der Grafen von Frei-burg, der Markgrafen zu Baden und der Herzogevon Longueville, nie erkannt. Nach dritthalbhun-dert Jahren entschieden die Landstände auf Abgang

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