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Bayern offenkündigermaßen allein durch die Klug-heit Marimilians vor wenigen Geschlechtaltern eineauf desselben unmittelbaren Abkömmlingen einighaftende Knrwürde erworben habe, ja das LandNiedcrbayern, welches einen eigenen Landmarfchalkvon Alters herhabe, sey durchaus kein dem Her-zogthum Bayern wesentlicher Theil; das HausOesterreich sehe kein Hinderniß in der teutschen Ver-fassung, unzweifelhafte Rechte mit Mäßigung undmit Einverständniß des dabei zunächst interessierenReichsfürsten, gelten zu machen; ob der König inPreußen durchaus bei Allem die Zwischenhand ha-ben, ob er, dessen Vergrößerung die schnellste undbedenklichste gewesen, seinen Willen bald allenReichsfürsten zum Gesetz machen wolle? KaiserSigmnnd, von welchem sein Stammvater dasKur-thum Brandenburg erkauft, eben derselbe habe Al-brechten von Oesterreich, seinem eigenen Eidam,das zu seiner Zeit erledigte Niedcrbayern zu Lehenaufgetragen.
Zu gleicherZeit übertrug die Schwester des letztenKurfürsten von Bayern, ihrem Sohn, dem Kurfür-sten von Sachsen, die nach Lehenrecht und Fidei-commiffen ihr zukommenden Rechte auf die Allodienund Acquisitionen des abgestorbenen Zweiges, des-sen Mobiliarvermögen, die Einkünfte des letztenJahres, und auf dreizehn Millionen, welche dieobere Pfalz gekostet hatte.
Endlich erinnerte das Haus Mecklenburg an eine