Einleitung.
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ten blieb; hingegen der Titel Politik oder Staatswis-sens cliaft der Lehre von den Verhältnissen zwischen Re-gierung und Volk, und zwischen den verschiedenen Regie-rungen gegen einander.
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Wie sie sich von d er Lan d wirth sch a f t, den Kün-sten und dem Handel, unterscheidet.
Hatte man nun einmal bei Abhandlung der Nationalöko-nomie solche Abschweifungen in die reine Politik gemacht,so wähnte man sich noch weit dringender verpflichtet, der-gleichen auch in die Gebiete der Landwirthschaft, des Han-dels und der Künste, vorzunehmen, in denen die wahren(Quellen der Reichthümer liegen, worauf die Gesetze bloszufällig und mittelbar einwirken. Und auf welche Abwegeist man nicht erst seitdem gerathen?! Denn sobald, zumBeispiel, der Handel einen Zweig der Nationalökonomie vor-stellt, so bilden auch alle Arten des Handels solche Zweige:
In Deutschland cursirt eine dreifache Uebersetzung dieses fran-zösischen Kunstausdrucks, nämlich Staatsökonomie, politi-sche Oekonomie und S t a a tsw irths c haf t, neben dem neu-erlich gangbar gewordenen Titel Na t io n alö kon o m i e fNational-wirthschaftslehre), Diesem Letzteren gab ich, nach Jakobs Bei-spiel, den Vorzug, weil allein er den weiten und reinen Begriffunserer Wissenshaft anzudeuten scheint, während die drei ersterenNamen vielmehr den Principien von der Verwaltung des blossen Re-gierungs-Vermögens, das ist der Finanzwissenschaft, entsprechen.Was Rau „Vo 1 k s wir t hscha fts lehre“ nennt, ist nicht synonymmit „Nationalökonomie“: denn er handelt darin nicht vomVermögen der Regierung, und ebensowenig von der Besteuerung undihrem Einfluss auf das Unterthanenvermögen. (3. dessen Lehrbuchder politischen Oekonomie. Heidelb. 1826 . ßd. I. Einleitung.) Esist dies ohngefähr ebenso adäquat, als wenn man die Physiologiedes Menschen darstellen wollte — mit Ausschluss des Nervensy-stems. M.
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