Band 
Erster Band.
Seite
386
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A H H A K G.

olmgeachtet doch die Mitwirkung dieser letzteren Werk-zeuge unenthehrlich ist, und ohngeachtet das — überallals nothwendig anerkannte — Eigenthumsrecht den Eigen-tümern das Hecht, sich jene Mitwirkung bezahlen zu las-sen, ebenso unstreitig verleiht als es dem Handarbei-ter das Recht gibt, sich seine Arbeit bezahlen zu lassen.

Aus den Folgerungen von Ricardo stellt nichts * ulernen.

Sonach scheint es mir, dass die hieher gehörigen Be-merkungen Ricardo's, bei all ihrer inneren Richtigkeit,keineswegs neu seyen: wiewohl sie oft einen ungemeinenScharfsinn verrathen und glücklich ausgedrückt sind. Wasdie Folgerungen betrifft, welche dieser Autor darauszieht, so dünkt mir, dass sie Abstractionen seyen, welchenichts lehren , und zu keiner Nutzanwendung taugen. Ichgestehe, dass ich darin jene sogenannte »Entdeckung«nicht erblickt habe, woraus einige Schriftsteller soviel Auf-hebens gemacht *). "

Ob die Mitwirkung des Bodens etwas Anderes sey alsdie von einem Capitale.

Andere Publicisten haben, um zu beweisen, dass sogarder Grundeigenthümer selber den Productivkräftendes Bodens nichts verdanke: behauptet, dass ein Grund-stück nur insoweit einen Werth habe als es ar.gebaut ist,und dass der Pachtzins nie etwas anderes sey als der Zinsvon einem ausgelegten Capitale: »Wenn ein Mann« — sosagen sie — »zugleich eine ausleihbare Geldsumme und»anbaufähige Felder in seinem Besitze hat: wie rechnet er?»Er iiherschlägt, w T as das Umbrechen, ein Bewässerungs-»Canal, eine Dreschtenne u.s. w. ihm etwa ertragen können.»Liefert ihm dieser Ertrag auch lediglich nur den Zins von»seinem Auslags-Capita), und zwar zu einem ganz massigen»Zinsfusse, so zieht er diese Anlagsweise jeder anderen»vor, weil sie ihm die sicherste unter allen dünkt. Da

*) S. das Buch II. Cap. 9. Absclm. 1 . M.