An tu. I. Cap. 3.
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Um zu zeigen, über welche unmerklichen Abstufungenhinweg, man diese Culturmethode aufgegeben hat, müssteich in ausführliche historische Erörterungen eingehen. Indes-sen will ich doch eine Andeutung davon geben, um dienoch jetzt, in einigen Theilen Europens, davon übrigenSpuren zu erklären.
Ueber die Hofhörigkeit.
Als die Gutsherrn — die Nachfolger der Eroberer —sich ausser Stand sahen, neue Eroberungen zu machen, undSclaven mit dem Schwerdte zu erbeuten, nahmen sieallmählig ein System an, welches der Gestaltung des Fami-lienwesens der Bauern forderlicher war: denn da sie sel-ber nur allein das 'YVaflenhandwerk verstanden, und dochblos von ihren Feldern lebten, so mussten wohl, sobalddas Geplünder nichts Namhaftes mehr abwarf, ihre Felderbestellt werden. Sie bewilligten ihren Sclaven, die mandamals Leibeigene oder Eigenbchürige nannte, eine Halbfrei-heit: sie erlaubten ihnen, eine gewisse Morgenzahl ihrerschlechtesten Felder für eigene Rechnung zu bauen, undlegten ihnen, als Preis für diese Erlaubniss, Frohndiensteauf: d. h. die Verbindlichkeit, diejenigen Felder zu bestellen,welche der Herr sich selber Vorbehalten hatte. So dientenalso die Producte vom einen Theile der Ländereien diesesLetzteren als Lohn für die Arbeiter, welche den anderenbauten. Diese Erlaubniss oder Bewilligung erwuchs zu
solche erst ein, im nämlichen Augenblicke, wo sie Christen wurden;und es behauptete sich dieselbe in Europa noch 12OO Jahre nachder allgemeinen Yerbreitetheit des Christenthums: wie sie dennnoch heutzutage in Russland, Ungarn und Polen, besteht. Sie Istdurch die allerchristlichsten Nationen, welche Amerika eroberthaben, geflissentlich eingefiihrt worden, und wird daselbst nurdurch die rein zeitliche Macht des Eigennutzes aufhören, der csbald nicht mehr erlauben wird , Nahrungsmittel, die man auf an-derem Wege wohlfeiler erzielen kann, auf solch kostspielige Weiseiu produciren.