As th. L Cap. 4*
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keit, als Grundeigenthümer zu erscheinen, während sie esdoch in Wahrheit nicht sind, oder auch das Streben, einenCredit aufrecht zu erhalten, den sie schlecht genug verdie-nen, und einen Aufwand fortzusetzen, der sich nur mittelstneuer Schuldenmacherei bestreiten lässt, oder ein sonstigesMotiv, sie davon ab, ihr Besitzthum schuldenfrei zu machen.Erst vor wenigen Jahren noch hat, in Frankreich, der Grün-der einer Hvpothekenkasse, deren Zweck es war. denGrund-eigenthümern Torschüsse zu machen*), bei den Friedens-gerichten und den Pfandschreibereien Nschsuchungen ange-stellt, um die Zahl der Verschuldeten zu erlahren. Er vei*sichert, dass sie im Verhältniss von 60 zu 100 standen**).
Heilen lässt sich eine solch betrübte Verschwendereivon Capital- und Liegenschafts-Werthen nur durch dasGegentheil von derjenigen Methode, woraus dieselbe er-wachsen ist: d. h. durch Aufhäufungen; aufhäufen kannman aber nicht anders als durch Verstärkung der Gewinnste,oder durch Schmälerung des unproductiven Aufwandes:kurz, es wird nur durch Wirtschaftlichkeit aufgehäuft, aufdie wir uns nicht genug verstehen: wie der Mar-schal 1 v. Vauban, in seinem „Königszehnten 11 sagt.
Aufrechthaltung der National.litten bei denielbst-
bewirtschaftenden Grundeigenthümern.
Die Classe der selbstbewirthschaftenden Gutsbesitzer be-fasst ebensow T ohl reiche wie arme: solche, die: nach Art derGrosspächter, 4 — 5 oo Morgen bauen, bis zu dem kleinenAllodialbauern herab, welcher eine Hufe Landes: rings umseine Hütte her, eigenhändig bestellt.
Diese Volksclasse ist es, worin die Nationalsitten undGewohnheiten sich am längsten erhalten: was eben kein
*) Darlehen, auf Hypothek, zu geben. M.
**) Hieraus kann man abnehmen, welch eine trügerische Basisdie Grundsteuer sey, für die Abschätzung des Vermögens der Staats-bürger, und für die Regulirung ihrer Wahl- und Wählbarkeits-Rechte,iu Bezug auf Staatsfunctionen.