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Erster Band.
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Anhang.

Genuss der von ihm gemachten Pflanzungen zu sichern. Manschreibt diesen langjährigen Pachtterminen die Meliorationenzu, ■welche sich in mehreren Provinzen von Toscana Anden,wo der Grossherzog Peter Leopold fast alle Krondo-mainen in Emphyteusen zerlegte. Allein solche langjährigePachttermine berauben den Eigenthtlmer der meisten An-nehmlichkeiten des Eigenthums, ohne dieselben auf den Päch-ter zu übertragen. Was hat denn auch der Eigenthümer,mit all seinem Rechte auf den einstigen Rückfall, an einemGute, welches sich ihm gleichsam in eine nackte Rente ver-wandelt hat, und dessen unmittelbarer Genuss ihm lebenslanguntersagt ist? Hr. v. Sismondi bemerkt noch überdies*),dass diese Verpachtung Processe erzeugen müssen, derenResultat umso schwieriger, und oft sogar ungerechter, aus-fallt, da das beiderseitige Recht oft steinalt ist, und die ur-sprünglichen Contrahenten längst nicht mehr leben.

C A P I T E L V.

Ueber die Gross- und die Klein-Wirthschaft.

Die Culturart ist nicht Sache der freien Auswahl.

V iele Bände sind geschrieben worden über das Vortheil-verhältniss zwischen der Gross- und der Klein-W T irthschaft:d. h. über den Vorzug des Güterbetriebs durch eine kleineZahl von Gross-Ünternehmern, vor der durch eine grosseZahl von Klein-Unternehmern. In vielen Fällen kann dieseFrage kein Gegenstand der Ueberlegung werden: sie istdurch die Natur des Bodens und die Local-Umstände ent-schieden. In einem gebirgigen und durchschnittenenLande können blos Kleinbauern den Boden mit Vortheilbearbeiten. Ebensowenig lässt sich ein Bergrücken im

*) Noureaui Princlpes: Bd. I. S. 238 —a^o.