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Erster Band.
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An th. I. Cap. 6.

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Zur Lösung dieser Frage gab es ein einfaches Mittel.Man brauchte nämlich hlos alle Zucker, woher sie nun auchkommen mögen, einem gleichen Eingangszoll zu unterwerfen.Alsdann hätten die Consumenten sie aus denjenigen Plätzenbezogen, welche dieselben am wohlfeilsten geliefert hätten.So ist man aber keineswegs verfahren. Um uns zum Vor-ziehen der Zucker unserer Colonieen, welche theurer sind,zu zwingen, hat man die des Auslandes, welche wohl-feiler sind, mit einem stärkeren Eingangszolle belastet. Dasdermalige Gesetz von Frankreich belegt die ausländischenZucker mit einem Zolle, welcher die der französischen Co-lonieen , um 5o Franken, übersteigt. Zum Zeichen aber,dass diese letzteren um 5o Franken theurer zu stehen kom-men als die ausländischen*), dient der Umstand, dass vonLetzteren doch immer noch, hie und da, eine kleine Portionauf unseren Markt kömmt, welche sich zur Bezahlung jenesschweren Eingangszolls bequemen, und gleichwohl mit denender französischen Inseln, auf unserem Markte, Preis haltenkönnen. Wären sie nicht umso viel stärker besteuert alsLetztere, so könnte man sie uns um 50 Franken wohlfei-ler liefern.

Unsere Colonieen nehmen uns einen höhern Preis

für den Zucker ab.

Man hat, durch diese Staatsmaassregel, eine nachtheilige— eine Verlust bringende Production befördert; und umdieses Verlustes Urheber, d. h. die Pflanzer, von dem-selben zu befreien, hat man ihn auf die franzüschen Con-sumenten gewälzt**). «

Sollen wir aber, wird man hier fragen, die Interessender Bewohner von Martinique und Guadeloupe, welche un-

*) Nämlich ihren Preducenten selber: d. h. den Pflanzernder franziisichen Antillen, zusammengenornmen mit den französi-schen Z uc ker hä n d ler n. M.

**) Vergl. oben S. 3)7 u. 348. M.