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Buch BI. C a r. 7,
für die Repräsentation, und für die Unterhaltung sämmtlicheröffentlichen Anstalten, hängt von politischen Ursachen,und von der, aus diesen hervorgehenden, Verfassungsformnl>. So ltann in einein despotischen Staate, wo der Regentbeliebig über das Vermögen seiner Unterthanen schaltet, undsich seinen Gehalt (das heisst, Alles, was er zu seinem per-sönlichen Nutzen, zu seinem Vergnügen, und zum Unterhalteseines Hofes, aus Staatsmitteln consumirt) selber bestimmt,dieser Gehalt begreiflicherweise leicht grösser ausfallen alsin solchen Ländern, wo er durch eine Streitverhandlungzwischen den Stellvertretern der Fürsten und den Stellver-tretern der Steuerpflichtigen ausgemittelt' wird. Ebensobängt der Gehalt der subalternen Staatsdiener theils vonihrem besonderen Einflüsse, theils.vom allgemeinen Systemeder Regierung ab.
Schlechte Dienste sind immer llicuer.
Um zu beurtheilcn, ob die Dienste, welche sie leisten,tlieuer oder wohlfeil sind, muss man nicht blos fragen, wasdieselben kosten, sondern auch, oh sie mehr oder mindergut versehen werden. Ein schlecht verrichteter Dienst isttheuer, und würde er auch noch so gering bezahlt. DasNämliche gilt von jedem entbehrlichen Dienste. Es verhält6ich damit gerade wie mit einem Möbel, das entweder denZweck seiner Bestimmung nicht gehörig erfüllt, oder un-nüthig war, und mehr hindert als nützt. Dahin gehörtenam altfranzösischen Hofe, die Aemter des Gross-Admirals,des Gross-Hofmeisters, des Oberschenken, des Ober-Jäger-meisters, und einer Menge nnderer, die nicht einmal denGlanz der Krone erhöhten, und zum Theil blosse Mittel zurErtheilung von Gnaden- und Gunstbezeigungen waren.
So wird überall, wo man das Räderwerk der Staatsver-waltung ohne Noth vervielfacht, dem Volke eine Bezahlungvon Diensten abgenüthigt, die zur Erhaltung der öffent-lichen Ordnung nicht erforderlich sind: das heisst, es wirdeinem Producle eine unnütze Form gegeben, wodurch dessenWerth nicht nur nicht erhöht, sondern, in der Regel, sogar