Band 
Dritter Band.
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Buch III. Cap. io.

Steuer gerade soviel, als er entweder bezahlen musste, umdieselben anzuschafl'en, oder dalür gelöst haben würde,wenn man sie ihm gelassen hätte. Wie niedrig ihn auchdie Regierung, kraft des Rechtes des Stärkeren, anschla-gen mag, so kann der Betrag der Abgabe doch nicht an-ders als auf die soeben bezeichnete Weise abgeschätztwerden.

Lasten, welche wahrhafte Steuern sind, obgleioh sie

nicht so heissen»

Ebenso 6i’nd die Erhebungskosten, unter welcherlei Ge-stalt sie auch auftreten, immer eine Zugabe zur Steuer,obgleich die Obrigkeit keinen Vortheil davon zieht; undwenn der Steuerpflichtige, seiner Schuld-Entrichtung we-gen, Zeit verlieren, oder Waaren transportiren muss, sowächst seine Steuer um den ganzen Werth der Zeit, welcheer verliert, und der Transporte, welche er verrichtet.

Ferner muss man in die Aullagen, welche eine Regie-rung über das von ihr beherrschte Volk verhängt, alleAusgaben einrechnen, die, vermöge ihrer Operationen, dem-selben zur Last fallen. So wächst, wann sie Krieg führt,die Last, welche sie der Nation auferlegt, um den Werthder Kleidung und des Taschengeldes , womit die Solda-ten sich versehen, oder von ihrer Familie versehen werden;sie wächst um den Werth der, von der Mannschaft, ver-loreneu Zeit; sie wächst um die Summen, welche für Frei-sprechungen, und an Einstandsmänner, bezahlt werden; siewächst um den Betrag der Rosten von den Wohnungendes gesammten Kriegsvolkes; so wie um den Betrag der,von demselben verübten, Plünderungen und Verheerungen;sie wächst um die Unterstützungen und Bewirthungen,welche sie von ihren Eltern oder Landsleuten , bei ihrerHeimkehr, erhalten; und sie wächst sogar um den Betragder Almosen, welche das Elend, diese Ausgeburt einerschlechten Regierung, dem Mitleiden oder der Frömmigkeitabpresst. Unter einer weiseren Herrschaft wäre, in derThat, keiner dieser Werthe den Bürgern oder Unterthanenentzogen worden. Es sind diese Werthe. nicht in die