Coksumtioji.
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man sich auf des Steucrpiliehligen Ehrlichkeit verlassenlu'innt«, mit einem sehr einlachen Mitte) geholfen: manbrauchte ihn blos zu fragen, wie hoch sein Jahresgewinnststehe, — wie star k sein Einkommen soy. F.s bedürfte kei-ner anderen Basis zum Ansätze seines Beitrages ; es gäbenur eine einzige Steuer, und nie wäre eine Steuer gerech-ter, oder wohlfeiler zu erheben, gewesen. So war dasVerfahren in Hamburg , vor dem Unglücke , worein dieseStadt versunken ist; und so kann es nur in einem republi-kanischen Staate seyn, dessen Umfang klein, und dessenSteuerlast gering ist.
Anlegung*weise von Beiden.
Um die directen Steuern nach Verhiiltniss vom Ein-kommen der Steuerpflichtigen umlegen zu können, verlan-gen die Begierungen, von den Unterthanen, bald die Vor-weisung ihrer Pachtbriefe, oder schätzen, in Ermangelungvon diesen, den Miethwerth von deren Grundstücken ab,und begehren vom Eigentümer einen Theil dieses Ein-kommens. Dies ist die Grundsteuer.
Bald beurtheilen sie das Einkommen nach dem Mieth-zinse der Wohnung, die man besitzt; nach der Zahl derBedienten , der Pferde, der Kutschen, welche man unter-hält; und nehmen diese Abschätzung zur Basis ihrer For-derungen. Dies nennt man die Mobiliarsteuer.
Bald schlagen sie die Gewinnste, welche man machenkann, je nach der Gattung von Industrie an, die man be-treibt, nach dem Umfange der Stadt, und nach dem Platze,wo sie betrieben wird. Dies ist die Basis der sogenanntenPatent- oder Gewerbsteuer.
Durch diese verschiedenen Anlegungsweisen von Steuernwerden dieselben zu directen.
Will man indirecte Steuern: solche, wodurch die Con-sumtionen getroffen werden sollen, anlegen, so fragt mannicht nach dem Namen des Steuerpflichtigeny sondern manhält sich nur an das Product. Bald fordert man sogleichhei Entstehung dieses Productes einen Theil seines Wer-thes; wie. Dies in Frankreich mit dem Salze gehalten wird