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Buch III. Cap. io.
Die Steuer in Natura fordert vom UntrrtInnen nurwas er hat, und in der Form, Mrie er ei hat.
Die Nat uralbest etierung mnrnit, auf dem Felde selber,einen Tbeil der Erndte, zum Vortheile des Staatsschatzes>vorweg.
Sie hat das Gute, dass sie dem Bauern uur einen sol-chen Werth abfordert, den er besitzt, und gerade in derGestalt, worin er ihn besitzt. Nachdem Belgien von denFranzosen erobert war, befand es sich in gewissen Zeit-punkten, trotz den schönen Erndten, welche es machte,ausser Stande, seine Abgaben zu entrichten. Der Krieg unddie Ausfuhrverbote hinderten es am Verkaufe j und der Fis-ctis drang doch auf den Verkauf, indem er Geld forderte.Es würde die öffentlichen Lasten mit Leichtigkeit habentragen können, wenn die Regierung die Producte, welchesie ton ihm begehrte, in Natura erhoben hätte.
Sie macht die Fortschritte dei Landbaife« zu.einemVorth eile der Regierung, und gestattet keine vrlll-kiihrlichen Taxationen.
Sie hat ferner das Gute, dass die Regierung, so gutwie der Bauer, bei reichen Erndten, Und folglich bei derBegünstigung der Landwirtschaft, interessirt ist. Wohlmöglich, dass die Naturalbesteuerung in China der Beweg-grund des besonderen Schutzes ist, welchen die Regierungdieses Landes dieser ersten von allen Industriekünsten ge-währt Allein verdient nicht jederlei Einkommen denselbenSchutz? Ist nicht jedes eine Quelle, woraus die Regierun-gen ihre Subsidien schöpfen? Sind die Regierungen nichtebensosehr dabei interessirt, andere Industriezweige zu be-schützen, welche von ihnen niedergedrückt werden?
Sie hat endlich auch das Gute, dass sie keine Will-kührlichkeiten und Ungerechtigkeiten in der Umlegung undErhebung zulässt. Der Unterthan weiss, sobald seine Erndteeinmal vorüber ist, was er zu entrichten hat5 und der Fis*cus, was er zu verlangen berechtigt ist