Band 
Dritter Band.
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COKSCJITION.

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stürze; so steht za befurchten, dass die Staatsgebimde dieserNationen zu Ungeheuern Galeeren-werden, wo man die Blicheder dürftigen Klasse, das heisst, der grossen Mehrzahl, sichallraählig, mit wahrem Neide, nach dem Stande des Wildenwürden hehren sehen: — desW 7 ilden, welcher freilich, sammtseiner Familie, übel genug ausgestattet ist, aber dafür auchnicht die Pllicht trägt, durch unablässige Anstrengungengigantische Staats-Consumtionen bestreiten zu helfen, wovondas Publicum heinen Vortheil zieht, oder die sogar zu sei-nem Nachtheile gereichen.

C A P I T E L XI.

Ueb e r die Staatsschulden.

ABSCHNITT L

Von den Anlchen der Regierungen, nnd derenallgemeinen Wirkungen.

Ein Privatmann borgt oft seiner Industrie wegen;eine Regierung borgt steta, um zu consumircn.

Zwischen den Privatleuten, welche Anlehen contrahiren,und den Regierungen, welche Anlehen contrahiren, herrschtder mächtige Unterschied, dass Erstere meistens desshalbFonds suchen, um dieselben auf productive Weise umzu-treiben; Letztere aber, um sie, ein für alle Male, ohneRückersatz, zu verschleudern. Zu Staats-Anlehen schreitetman, um unvorhergesehene Bedürfnisse zu bestreiten, oderdrohende Gefahren abzuwenden. Der Zweck wird entwe-der erreicht, oder nicht: in beiden Fällen ist die aufge-borgte Summe ein consumirter und verlorener Werth, unddas Staats-Einkommen' bleibt mit den Zinsen dieses Capitals belastet