Band 
Dritter Band.
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CoiYStlSITION.

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Die S ta a t s-A n 1 eli e n werden in ters c !i i e<l en e n For-men 7 . uriickbc zahlt, oder sind u n r ü c k 7 a li 1 b a r.

Wenn eine Regierung aufborgt, so verspricht sie ent-weder die Rückzahlung des Capitals, oder sie versprichtdieselbe nicht. Im letzteren Falle übernimmt sie die Ver-bindlichkeit, dem Darleiher eine solche Rente zu bezahlen,die man eine iounerwähreade nennt. Was die rück-zahlbaren. Anlehen betrifft, so hat ihre Form unendlich ge-wechselt. Oft hat man die Rückzahlung im Wege desLooses versprochen; oder man hat, jedes Jahr, nebst derRente, einen Theil vom Capital abgetragen; oder man hathöhere Zinsen als die landläufigen bezahlt, unter der Be-dingung , dass mit dem Tode des Darleihers die Rente er-loschen seyn solle: wie dies bei den Leibrenten und Ton-linen der Fall ist. Bei den Leibrenten erlöscht die Rentejedes einzelnen Darleihers mit seinem Leben; in den Ton-tinen wird sie unter die überlebenden Darleiher vertheilt:so dass der Letztüberlende die Rente von sämmllichen Dar-leihern geniesst, mit welchen er in Gesellschaft gestan-den war.

Die Leibrenten und Tontinen sind sehr lästige Anlehenfür den Aufborger, welcher, bis zu Ende, stets die näm-lichen Interessen bezahlen muss , obgleich er alljährlicheinen Theil des Capitals heimzahlt. Sie sind aber fernerauch unmoralisch : der Egoist kann sich keine bequemereCapital - Anlegungsweise wünschen. Sie begünstigen dieVerschwendung der CapitaJe, indem sie dem Darleiher einMittel an die Hand geben, wie er, nebst seinem Einkom-men , auch seine Fonds aufzehren kann, ohne sich in dieGefahr des Hungertodes zu begeben.

Diejenigen Regierungen, welche sich auf das Geschäftder Anlehen und der Resteuerung am besten verstanden,haben, wenigstens in den neuesten Zeiten, durchaus keinrückzahlbares Anlehen aufgenommen. Die Staatsgläubigerhaben, wenn sie ihre Capitale anders anlegen wollen,schlechthin keinen anderen Ausweg, als den Verkauf desSchuldbriefes über ihr Guthaben; und dieser Verkauf fälltdenn mehr oder minder vortheilhafl aus, je nachdem der