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es In tiefster Verschwiegenheit thnn; «He Möglichkeit desVerkaufs macht, dass ihm die Gefahr des Behaltensals Null erscheint.
Indessen haben doch alle diese Privilegien, und dieseNebenmittel, die Ersparnisse der Privatleute in den Ab-grund des Staats-Aufwandes hinnbzulciten, in vielen F/illensich unzulänglich erfunden. Niemanden ist es unfühlbar,dass die Regierungen allzu mächtige Schuldner sind, umnicht immer ein wenig gefährlich zu seyn. Bei denen,zwischen ihnen und dern Privatmanne, abgeschlossenen Ver-trägen sind sie nolhwendig zugleich Richter und Partei.Als Inhaber der gesetzgebenden Gewalt können sie denZeitpunkt und die Weise bestimmen, wann und wie sie,in ihrer Eigenschaft als Schuldner, zu bezahlen verpflich-tet seyn sollen; die Zuflucht zu den Gerichtshöfen hilftnichts gegen sie: da die Gerichtshöfe blos die Werkzeugeder Legislativ-Gewalt sind , und die Vollzieher der Regel,welches es dieser beliebt, aufzustellen; endlich ist auch,gegen die Regierung, kein gerichtlicher Zwang möglich;und, selbst trotz deren gutem Willen, hönnen politischeStürme sie ausser Stand setzen, za bezahlen.
Diese Betrachtungen machen es begreiflich, warum sie,trotz allen, zur Verstärkung, oder vielmehr zum Ersatz,ihres Credits aufgebotenen Mitteln, im Durchschnitte, nichtzu ebenso billigen Bedingungen Capitale finden als einLändereibesii/.er, auf solide Hypothek, oder ein Handels-haus ersten Banges, auf seinen blossen Namen. MehrereStaaten hätten sich sogar in der glücklichen Unmöglichkeitbefunden , ihre Einkünfte anticipativ zu verzehren , wennEngland sie nicht ein Mittel des Apfborgens gelehrt hätte,das, an Wirksamkeit, alle anderen übertrifft : ich meynedie jetzt allenthalben gangbare Methode, die Staats-Obli-gationen im Wege der Subscription *) zu verhandeln, anCompngniecn yon Unternehmern, welche die Renlen-Schuld
-) d. h. durch innen schriftlichen Aufvtiyichs-ViTlond'. JJ,