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Dritter Band.
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YVktth m,n Dinge.

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Der Werth einer jeden Sache ist das Resultat vonderen widerspruch-weiser Abschätzung durch den MundDessen, welcher ihrer bedarf (oder welcher nach ihrfragt) und Dessen, weicher sie producirt oder anbietet.

Seine beiden Fundamente sind folglich:

1) Die Brauchbarkeit der Sache, worauf dieNachfrage beruht, die man um sie erhebt.

2) Die Kosten ihrer Produc tion, wodurch derUmfang der Nachfrage um sie beschränkt wird.Denn die Nachfrage nach Demjenigen,, was all«zuviele Pr o d u c t i o n sk os t en erheischt, un-terbleibt.

Wenn man sich des Rechts des Stärkeren bedient,um einer Sache, die umsonst zu haben stand, einenWerth zu geben, so verübt man eine PIiinderung.* *_) ,

Erhebt die Brauchbarkeit einer Sache derenWerth nicht bis auf die Gleichhöhe mit ihren Pro-ductionsk osten, so ist diese Sache nicht soviel werthals sie kostet.

Der Werth der Dinge heisst, wann er in Geld ab-geschätzt wird, deren Preis.

Ueber die Festsetzung des Werthes siehe das WortProd uctivdienste.

Ueber die dreierlei Arten von Veränderung, welchemit dem Werthe der Dinge Vorgehen können, siehe dasWort Preis.

Ueber die Werthverhältnisse zwischen den Produc-

spruchskampf mit einer anderen Person , die ein entgegengesetz-tes Interesse hat, Herausstellen. Diese andere Person ist nun die-jenige, welche der Sache bedarf und einen andern Werth dafürhingehen soll.

*) Verkauft man uns ein Privilegium, wie z. B. das Jagdrecht,oder auch nur das blosse Waffentragen, so rauht man uns unsernatürliches Recht, bewaffnet zu gehen, um es uns, nach verübtemkaube, zu verkaufen. Verkauft man eine Richterstelle, so raubtrna n Jen Bürgern das Recht, sich in ihren Streitigkeiten Schieds-r >chter zu wählen, und verkauft dies geraubte Recht an eine dritteI’erson. Ebenso steht es um alle Regierungsämter, welche nichtAugenscheinlich das Gemeinwohl zum Zwecke haben.