Band 
Dritter Band.
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.372 Werth. — Zwischenhandel.

t i v f o nd s, dem Einkommen und den ProduCten,aber siehe die Worte E i n k om m e n und Reichthum.

Werth oder Werthe (in der Mehrzahl) bezeichnet zu-weilen die abschfitzbare Sache oder Sachen, worüberman zu verfügen hat: allein sbgesehen von der Sacheselber, mit ausschliesslicher Erwägung ihres Werthes.So sagt man z. B. Er hat, zum Unterpfand fürseine Schuld, VYerthe hinterlegt.

Leiht man ein Capital aus, so machen den Gegen-stand des Darlehens immer Wert he aus, und nichtdieses oder jenes Product, denn wenn es in Thalernausgeliehen worden ist, so erhalt man nicht die nämli-chen Thaler wieder zurück. Ist das Capital in Waa«ren dargeliehen worden (wie z. B. beim Verkauf aufCredit) so gibt man nicht dieselben Waaren wiederzurück, sondern andere Waaren, oder Thaler, von glei-chem Werthe.

Der nämliche Ausdruck bezeichnet auch Stellvertre-tungszeichen von abschätzbaren Dingen: — Rechtsurkun-den, womittelst man sich solche verschaffen kann. Manhat Werthe in seiner Brieftasche, wann man Wechsel-briefe, Banknoten, Rentenverschreibungen etc. darin hat.

Werth-Abschlag. Sinken vom Preis einerW T aare, dieUrsache sey nun, welche sie wolle. Das Geld hat einenWerthabschlag erlitten, wann man mehr als zuvor da-von hingeben muss, um irgend ein anderes Productzu erhalten: — wann alle sonstigen Producte, sobaldsie in Geld bezahlt werden, theurer sind.

Z.

Zinsen. Siehe Interessen.

Zurichtung. Siehe Productivzurichtung.Zwischenhandel. ,Siehe Transporthandel.