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Mehrere gute Gründe können dafür, wie dagegen, ange-führt werden; und diese Gründe haben, je nach der geo-graphischen Lage eines Volkes und der Beschaffenheit seinesVerkehres, mehr oder weniger Gewicht.
Von der Seemacht zum S c li u t z e d e i Handel*.
Seitdem die transöcennischen Länder besser bekanntund durch die Fortschritte der Schifffarth die entlegenstenPlätze der Erde miteinander in Handelsverkehr gebrachtsind, haben die europäischen Seestaaten die Meere mit ihrenRaiiffariheischilfen bedeckt. Wenn die erste Pflicht desStaates dahin gibt, seine Bürger zu beschützen, so muss ersich die Mittel sichern, Streitkräfte auszusenden, soweit seineHandelsschiffe gehen. Gleichwohl wäre es Unsinn, zu be-haupten, dass diese Pflicht gar keine Grenzen habe. Hi®Begierung ist nicht verbunden, überall Hülfe zu bringen,wohin der Raufmannsgeist sich zu wagen beliebt; oder einenAufwand von 10 Millionen zu machen, um einen Gewinnvon 10,000 Franken zu schirmen. Her Staat ist seinen Bür-gjfrn nur insofern Schutz schuldig, als das Recht der Völ-ker oder der Menschheit*) an ihnen verletzt wordenist. Ihrer Klugheit steht es anheim, sich gegen sonstig®Gefahren zu decken, und denselben Trotz zu bieten, wennsie genügende Gründe haben.
Zum S c li u 1 1 . e des S t a at s £ e I> i e I e s.
\\ as die Diensamkeit einer Kriegsmarine zur Vertei-digung unserer Küsten betrifft, so wiederhole ich hieriwas ich in Bezug auf eine Invasion zu Lande**) gesagt:die Milizen müssen, kraft ihrer Organisation, sich schnellvereinigen können, und die Nation muss Institutionen haben,die ihr lieb sind und einer ernsten Verteidigung wertscheinen; alsdann wird, meines Erachtens, keine Landung * 11befürchten stehen. Der Feind hätte, wenn er thörigt genugwäre, eine Nation anzugreifen, die den Ausländern die Vor*theile eines freien Verkehrs mit ihr gönnt, bei einer L 80 'düng, die niemals zu einem erheblichen Resultate führenkönnte, mehr zu verlieren, als zu gewinnen.
*) Pas, von Kant, sogenannte W e 11 b u rg er re cb t. M-
**) Siebe oben Seite 3oi ff. M.