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Dritter Band.
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Abth. I. Ca i*. ö.

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bewilligte Gebühr Ist ein Unterpfand dafür, dass die An-stalt stets werde in brauchbarem Stande bleiben, und demPublikum unterbrechungslos zu Dienste sichen.

Von den Leuc h ttliiir me n.

Die Leuchthürme, als Wegweiser für die Schiffe, ingefährlichen Fahrwassern, leisten der Kriegs- und Handels-Marine eines Landes Dienste, wofür der ausländische See-fahrer nichts bezahlt. Würden die Leuchlthürme nicht autKosten des Staates errichtet, so müsste man den ein he i-niischen Seefahrern eine Abgabe auferlegen, wovon diefremden Schiffer befreit wären*), und die sich sogar vonden einheimischen schwer erheben liesse. Allein diese —so zu sagen — universalnützigen Bauten können im Wegedes Accordes ausgeführt werden. — Uebrigens sind siefür den Seefahrer das unverkennbarste Zeichen, dass erin die Gewässer eines civilisirten Volkes einlaufc, welches,kraft seines grossen Verkehrs, einen solchen Aufwand füg-lich machen kann, und grossmülhig genug ist, kein Ii.ut-geld dafür zu fordern.

Von d e n S ee hä v c n und <lcn Docken.

Die in den Sechäven für Handelsschiffe auszuf'iihren-den Arbeiten gewähren Denjenigen, welche diese Hävenbesuchen — Inländern wie Ausländern — so grosse Vor-thfile, dass man deren Kosten den Benutzern heimwti-sen kann. Der Tonnengehalt der Schilfe, und die Dauer•hi ’es Aufenthalts, geben sichere und billige Grundlagenfcum Ansätze der Gebühren ab. Die Docken: umgeben vongeräumigen Kaien, Schoppen, Magazinen und Mauern, mit-telst denn man Fahrzeuge ausladen und, mit Sicherheit,wieder beladen kann; die Möglichkeit, den Aufenthalt ali-^ukürzen, und noch vor dem Verkauf aller Waare abzu-segeln; die Bequemlichkeit der Kalfaterungen etc. sindVorlhcile, die der llandelsstand sehr zu schätzen weiss,ttnd die ihn für die Abgaben, um deren Preis er sie er-

*) Nämlich kraft einer I. i !>er uli t ä t, welche, in dieser lliu-s, cht, uuu einmal herkömmlich ist. M-

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