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Die Controle der Ausgaben ist das wesentliche.
In einem Budget ist, -wie man sieht, die Rubrik derAusgaben die Hauptsache; und darum widmet ihr dersachkundige Abgeordnete auch seine grösste Aufmerk-samkeit. Nicht, als. ob die Anlage und die Erhebung derSteuern, sowie die Quellen der Anleihen, an sich selber keineGegenstände von grosser “Wichtigkeit wären; allein das In-teresse der Regierung steht dabei nicht im Gegensätzemit dem der Unterthanen. Dem Volk ist daran gelegen»dass die Steuern auf Gegenstände gelegt werden, welche die-selben tragen können, und dass sie gleiehmässig vertheiltseyen. Ebendies ist auch das Interesse der Regierung» ■denn alsdann ist ihre Erhebung leichter, und die Unzufrie-denheit, welche sie veranlassen, minder gefährlich. Es istdaher immer leicht, sich mit ihr über die Steuer-Anlag eund Yertheilung zu verständigen. Selbst die despoti-schen Regierungen, wenn sie gut berathen sind, erlaubenes gerne, dass diese Punkte von Provincial- oder Gemein-de-Versammlungen, aus der Mitte des Volkes geregelt wer-den. So beauftragt die Pforte die Primaten, von ihren Re-ligionsgenossen, den Griechen, die Abgaben einzuziehen»womit sie diejenigen armen Hellenen, welche noch unterihrem Joche stehen, belastet. Ein Eroberer überlässt, sowe-nig er auch geneigt ist, ein bezwungenes Volk zu schonen,doch die Verthei lung der den Besiegten abgefordertenRriegssteuern dessen eigenen Behörden; die Bestimmungihres Belaufes und ihre Verwendun g aber behält siebder Despot, wie der Eroberer, freilich immer selber vor-
Es liegt im Interesse der Regierung, die Ausgabe®
zu verstärken.
Die Staatsgewalt, in welcher Iland sie auch liege, sträubt 'sich, so viel als möglich, gegen jede Controle. Betrachtet i
man die Dinge von einem beschränkten Gesichtspunkt aus, j
ohne Rücksicht auf das Wohl des Staats, oder auf dieT)a uerund den ruhigen Fortbestand der Staatsgewalt selber, s °erscheint die Verfügungsfähigkeit über grosse Summen alsein V o r t h e i 1 für die Regierung. Ausserdem, dass die Herr-