Band 
Dritter Band.
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A MI A K G.

ßtreage Auslegung der Gesetze.

Die B e d ur f n i s s e, — ich weyne nicht die der Nation,sondern die der Regierung, — geben ebenfalls Anlass

Abzug auch ist, lässt man den Steuerpflichtigen dennoch von dem'Weine, welchen er zum Aufliillen verwenden muss, die Gebühr ent-richten, wie wenn er ihn verkauft hätte. Zwei Areometer zeigenniemals genau dieselben Grade: man probirt ein fass, welchesj 8 Grade zeigt. Des andern Tages wird eine-neue Untersuchung miteinem anderen Areometer angestellt, der nur Grad angiebt.Man wirft dem Besitzer vor: er habe Wass er zugegossen,den Stand seiner Getränke, ohne Declaran, n v e r än-dort. — Es erfolgt Anklage wegen Betrugs, Protocollirung, Confis-cation, Geldbusse. Die Präfecten und Unter-Präfecten zögern mitder Bekannthnachung eines kaiserlichen Decrets (jetzt königli-che Ordonnanz genannt): der Vogt eines Dorfes erhält dasGesetz-Bulletin, und behält es zu Hause; die Regie dagegen bringtdasselbe unverzüglich zur Kenntnis? aller ihrer Angestellten. Sowird der Steuerpflichtige, weil er seine Verbindlichkeiten nichtkennt, auf einer Gesetz-Uebertretung ertappt! Protokoll, — An-klage.

Auch die Dienste von Anstiftern und falschen Zeugen werdenbenutzt. Eine alte Frau, scheinbar von Müdigkeit erschöpft, bitteteinen Kutscher, einen Bündel, den sie trägt, auf seinen Wagen zunehmen. Bei einer Wendung der Strasse verschwendet die Alte;ein Zollgardist kommt herbei, durchsucht den Bündel, findet eineCarotte Tabak. Protocoll, Denunciation und bedeutende Geldstrafe,welche die Angestellten aller Grade unter sich theilen, nachdem sieRichter und Partei zugleich gewesen f).

„Warum beschwert man sich denn nicht bei der,,höheren Behörde?“ fragt hier die gute Einfalt.— Es ist Grund-satz bei der Begierung, ihren Angestellten immer Hecht, den Steuer'pflichtigen aber immer Unrecht, zu geben. Man hütet sieh wohl,den Eifer eines Agenten lau zu machen, und den Steuerpflichtigenzum Widerstande zu reizen. Wendet sich dieser an die Gerichte,so besteht für die Beamten aller Grade der Befehl, wegen der un-bedeutendsten Sache alle Instanzen zu durchlaufen: so duss derSteuerpflichtige zu Grunde gerichtet wird. Der Verurteilung zUentgehen, ist unmöglich: weil die Protokolle und Verzeichnisse derAngestellten bei den Gerichshöfen Beweiskraft haben. Der Cas-

f) Der Verfasser spricht von diesem Vorfälle nicht blo* VOTnHörensagen; das Abentheuer ist einem seiner Bedienten begegnet,uud die Strafe wurde von ihm selber bezahlt.