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Akiiajg.
der' Un t.e r t h a n e n , entspricht. Die Volks Vertreterschaftwägt nicht mehr streitende Interessen gegeneinanderab, und genehmigt oft drückende Maassregeln, oder rechts-widrige Privilegien *).
Von der Methode, den Gehalt der Steuereinnehmerdenen, von ihnen, verübten Bedrückungen anni"passen.
Einer Erfindung zufolge, die ganz den Plusmacher-geist athmet, bestimmt man den Gehalt der Einnehmernach dem Betrag ihrer Einnahmen**). Es ist dies eineAufmunterung, die Steuerpllichtigen, mit Recht oder mitUnrecht, zu pressen. Haben die Protokolle der Einneh-mer, , von den Gerichten, Beweiskraft, so hat derSteuerpflichtige keine Gewahrschaft gegen die Plackereien.Den Steuereinnehmer spornt seine H a b su ch t, eine Unge-rechtigkeit zu begehen; und sein Amt ermächtigt ihndie Urkunde, welche ihn f'reispricht, selber zuschmieden.
*) Das Geschäft der Gesetz-Abfassung wird unstreitig erschwert,wenn das Gesetz wohl, und mit Sachkunde abgefasst seyn soll.Daher muss in gewerbsamen Ländern, wo Zeit und Fähigkeit einen"Werth haben, dem Abgeordneten für seine Geschäftsleistungcueine Entschädigung ausgesetzt werden, wenn man zu eitel ist,um dies einen Sold zu nennen. Schlechte Legierungen sehendiese Entschädigungen nicht gerne, weil sie den Abgeordneten unab-hängiger machen. Sie wollen lieber, dass dessen Loos von derGunst der Regierung abhänge.
**) Bei dem Einzuge der indirectcn Steuern wird ein Th eil derGehalte zurückbehalten, und erst am Schlüsse des Jahres, inForm von Gnadengeschenken, ausbezahlt. Diese Summe wird unterdie Angestellten nach Maassgabe des Ueberschusses ihrer Einnahmenüber ein gewisses Minimum vertheilt, das aut drei Viertel vom Er-trag eines mittleren Jahres festgesetzt ist. Jedes Dreissigstel diesesMinimums, das sie mehr liefern, erhöht ihre Besoldung, nach ei-nem in einer Tabelle angegebenen Verhältnisse. Die Central-Ein-nehmer haben z. B. für das erste Dreissigstel Anspruch auf einAcht undv ierzigstel ihres Gehalts; und dieses Vcrhältniss steigtso, dass sie Für das dreissigste Dreissigstel ein Sechzehntel,ihres Gehaltes mehr bekommen. Ueberstiege die Einnahme das Mi-nimum um das Doppelte, so würde auch ihr Gehall verdoppelt.Diese Verfügung ist wörtlich aus dem Budget von 1820 gezogen.