Band 
Dritter Band.
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Aaifuo.

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Und dienen solchen nicht tu Niederlagplitzen.

Wenn es aber auch wahr wäre, dass die dargeboteneGelegenheit, das Aufgehäufte leicht anzulegen, zu einigenAufhäufungen ermunterte, welcher Vortheil erwächst dennder Gesellschaft daraus, wenn diese Aufhäufungen heineandere Bestimmung haben, als vernichtet zu werden ? —Der Eigenthümer eines in Renten angelegten Capitals, sagtman, bann dasselbe ja wiedererheben, wenn er es pro-ductiv verwenden will. — Nein, das bann er nicht; er fin-det einen anderen Cap italisten, der es rathsam fin-det, an des Ersteren Stelle zu treten. Wird das erstedieser beiden Capitale für die Production verfügbar, sohört dagegen das andere auf, dies zu seyn.

Ebensowenig befördern sie einen iilzlicheCirculation.

Die Staatspapiere begünstigen die Circulation, sagt manw r eiter; allein wie es nützliche Circulationen gibt, eben-so gibt es auch unnütze, schädliche. Man ist allzu-sehr geneigt, dieses Wort im guten Sinne zu nehmen, und

nicht, die in der Cultur noch zurück, sind; und dies hat mich oftbestimmt, den Kenntnissmangel der Völker zu bescufzen.

Es ist befremdend, dass die selir reichen Leute, welche schonviele Capitale besitzen, und noch jedes Jahr neue anzulegen ha-hen, obgleich bereits im Besitze von Einkünften, die mehr alsbinreichen, um alle ihre Wünsche zu befriedigen, ihre neuenErsparnisse nicht öfter auf den Erwerb jener Art von Einkommenverwenden, welche man sich mit grossen Fonds immer verschaf-fen kann; ich meyne die öffentliche Achtung. Kann einBeicher, neben dem Ausüben der Wohlthütigkeit, die keinenachtheiligen Folgen hat, wenn sie solchen Uebeln ahhilD, diedurch Almosen nicht vermehrt werden (wie z. B. die Spenden anBlinde), nicht ein nützliches Denkmal, eine Wasserleitung, einenBrunnen bauen lassen? Freilich muss die Gesetzgebung ilmbegünstigen; und die Ve r w a 1t u n g darf ihm nicht entge-gen arbeiten. Solche Anlagen sollten blos von den Gemeinden,und keineswegs von deV Central - Verwaltung, abhängig seyn, unddie Verwalter der Gemeinden sollten von den Gemeinden selbererwählt seyn. Jede öffentliche, von einem Privatmanne lirrrülirendeAnlage sollte dessen Namen tragen. Dieses Adelstündament würdenicht ohne Nutzen bleiben.