A K fl A K G.
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gen oder fallen werde. Wie alle fingirten Verkäufe, istauch dies eine Circulation, woraus nichts entspringt als ein"Würfel-Ausschlag, der, nach dem kräftigen Ausdruckeeines Ungenannten*), die Dummheit auf Eiderdunen, unddas Verdienst auf Stroh, bettet. Ist aber das Verdienst,welches sich in solche Spiele einlässt, nicht etwas bestreit-bar? Alle diese Spiele, welche vieles Unglück nach sich zie-hen, und wodurch die Industrie und die Production niemalsgewinnen könnten, meines Erachtens, unterdrückt wer-den, wenn die Regierung es wollte.
C A P I T E L III.
Nützlichkeit des Öffentlichen Credits.
Von der Notwendigkeit, worein der Staat gerathenkann, sein künftiges Einkommen zu verpfänden.
Ausser ihren Domänen besitzt eine Nation blos Ein-künfte, welche aus den jährlichen Beisteuern ihrer Bürgerbestehen. -»• Ist es wünschenswert, dass es in ihrer Machtstehe, auf die Ausgaben des 1 a u f e n d e n Jahres einen 'l'fietlihrer Einkünfte der Folgezeit zu verwenden; — dass siedieselben, für eine bestimmte Zeit, oder auf immer, ver-aussern könne?
Die Antwort auf diese Frage scheint keiner Controverseunterliegen zu können. Man wird zugeben, dass es immereine missliche Sache sey, sein künftiges Einkommen zu ver-pfänden; aber hinzusetzen: dass man doch immer die Mög-lichkeit in Händen behalten müsse, im Nothfall csdennoch zu thun.
Diese Beschränkung auf den Noth fall ist wohl znbeachten. Sie ändert die Frage: denn diese stellt sich nunso: Wer soll den Nothfall beurt heilen? Etwa
') D. J., sur les emprunt».