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Die Tilgungskasten sind nicht cinraal sichere Hin-terlegungsplätzc für die Ersparnisse*).
Man war zu glauben geneigt, die Uebcrschüsse derEinnahmen befanden sich in den Händen der Tiigungs-Com-missäre mehr in Sicherheit, als wenn sie in den Schatzflössen, um jedes Jahr einen Theil der Schuld damit abzu-tragen; allein der Erfolg hat diese Meinung widerlegt.Hie von den Tilgungsltassen zurückgekauften Staats-Schuld-scheine sind in England, wie in Frankreich, ihrerursprünglichen Bestimmung**) entzogen, und ganz ebensoleicht, wie die Ueberschüsse der Einnahmen des Staats-schatzes, zur Bestreitung der durch die Politik der Regie-rung gebotenen Ausgaben verwendet worden***); so dassdiese auf Kosten der Steuerpflichtigen angehäuften, Sehul-dcntilgungsfonds dasselbe Schicksal gehabt haben, wie dervon einigen vorsichtigen Fürsten, einem Carl V. und
*) Ausserdem dass sie Sehr kostspielige Anstalten sind.Die Verwaltungskostcn der Tilgungskasse von England he liefen sich,nach den Parlaments-Acten von 1819 (Nro. G8.), auf nicht wenigerals 187,000 Pfund Sterling (4,675,000 Franken. M.
**) Diese Bestimmung ist nämlich die, dass sie in der Hand derAmortisations-Behörden liegen bleiben, und dieser vom Staats-schätze verzinst werden, sollen; damit dieselbe aus dieser Zinsen-summe wieder neue Rückkäufe von Staatsschuldscheinen an derBörse bestreiten könne. ' M.
***) Die englische Tilgungskasse ist im Jahr iS1 3 unter demMinisterium Vansittart, die französische aber im Jahr iSa .5 unterdem Ministerium Villele, zur Entschädigung der Ausgewanderten,angegriüen worden. — Im Jahr ij65 wurde, durch einen Beschlussdes französischen Staatsraths, eine IIeim zah 1 un gska s se geschaf-fen, für welche ein Zehntel von den Leibrenten, und ein Fünfzehn-tel von den ewigen Renten, zurückbehalles ward. Ein gewisserDubut de Longe hamp, dem man damit eine Gnade erweisenwollte, wurde Cassier. Zugleich ernannte man zwei Parlaments-räthe zu Bewachung des Hinterlegten. Diese Kasse machte garkeine Ileimzalilungen; das Hinterlegte floss in den königlichen Schatz,und jeder der beiden Räthe bekam 1000 Thaler Pension, damit siereinen Mund hielten. Dufre.sne de Saint-Leon, damals kö-niglicher Schatzmeister hat mich versichert, er habe mehrere Jahrelang den beiden Räthcn diese ihre Pension ausbezahlt.