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Folgerichtigkeit, daß sie die kirchlichen Dinge durch Laienversamm-lungen wollten entschieden, die Priester durch die Gemeinden woll-ten gewählt haben. Sie sormulirten schon damals Sähe desneuesten Rationalismus, wenn sie die Befreiung vom Buchstabenverlangten, den heiligen Geist über die Schrift stellten und unterdem heiligen Geiste nichts verstanden als des Menschen Geistes-kraft und Vernunft; wenn sie indem Glauben nichts sahen, alsdie in den Handlungen bethätigte Liebe, in Christus nur ein gött-liches Vorbild menschlichen Wandels und in dem Abendmahlenichts als seine Gedächtnißfcier. Neben diesen kirchlichen Forde-rungen gingen dann auch die politischen bis zu den demokratischenKonsequenzen vor, die erst viel spätere Zeiten durchsetzen sollten.Die Aufhebung der Leibeigenschaft, der Frohnden, des Todfalls,aller unbilligen Zinsen und Zölle, aller kastenartigen Ungleichheit,die Herstellung unrechtmäßig eingezogener Gemeindegüter, dieVerhütung oder Vergütung des Wildschadens, die Einführungvon gleichem Maaß, Gewicht und Münze, die Bestellung vonvolksthümlichen Gerichten, die Beschränkung der geistlichen Ge-richte, die Abstellung persönlicher Haft bei gebotener Bürgschaft,die Selbstbewilligung der Steuern, die Abschaffung von fürstlicheroder wenigstens nicht kaiserlicher Obrigkeit, d. h. die Forderungder Republik oder der Staatseinheit in Deutschland, alle diese nndähnliche Begehren tauchten in den Bewegungen des Bundschuhs,in den Artikeln der empörten Bauern und den Schriften der Wie-dertäufer auf; und die Frage der Einziehung der geistlichen Güterdrang sogar bis auf die Reichstage vor. Dies alles sind Förde-rungen, die sich in den Gränzen des Möglichen und des da unddort auch in großen Volkskreisen Erreichten inne halten. In An-derem, wie in der Abneigung gegen den Eid, Kriegsdienst, Sonn-tagsfeier und Kindertaufe ging man auf Satzungen vor, die nurin einzelnen Sekten und kleineren Kreisen Bestand erhielten; in