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Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
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hier dem Charakter der bisherigen Zeiten treu, wo bis dahinalle Revolutionen nur eine Vertheidigung verletzter, eine Her-stellung älterer Rechte waren. Auf dem gleichen Rechte beruhtdann der gleichgewogene Einfluß dieser Staatsgewalten, ja dergleiche menschliche und politische Charakter ihrer Inhaber; ihregegenseitige Stellung wirkt der politischen Entartung entgegen,die, nach jenem aristotelischen Kennzeichen, in der Ausbeutung desStaats zu persönlichen oder einseitigen Standeszwecken gelegen ist.Es ist jenegemischte" Verfassung, in der die Stände des Volks inbestimmten Rechten neben einander erscheinen, und die Elementesind so wohl gemischt, daß die Geschichte aufstehen und auf diesenStaat wie auf ihr Meisterwerk hinweisen dürfte. Es ist die kon-stitutionelle Staatösorm in ihrer vollendeten und natürlichen Ent-wickelung, wo die Verfassung allezeit bestanden hat, wo nichtswesentliches aus dem geschichtlichen Material verlorenging, wodas Alte nur in einer wunderbaren Aceommodation den späterenBedürfnissen und den Erfahrungen einer reiferen Staatökunst an-gepaßt ist. Daher findet der Eine in ihr die Vollendung der altenangelsächsischen, der Andere den Ausbau der mittelalterigen stän-dischen Verfassung. Die körperschaftliche Gliederung des Mittel-alters ist hier im Leben und in der Gesellschaft erhalten, wie inder Verfassung; die Stände und Gewalten des Staats mit ihrenselbstvertretenenInteressen sind wie große Steinquadern, aus denender Staatsbau zusammengefügt ist zu außerordentlicher Festigkeit.Welche unter ihnen ihm vorzugsweise Charakter, Gestalt und Be-nennung geben soll, ist kaum zu sagen. Sieht man auf die Ein-heit der Regierung, auf das königliche Veto, die ausführendeGewalt und die Macht, die sie in den äußeren Beziehungen gibt,so fühlt man sich in einen: monarchischen Staate. Faßt man dieHochkirche ins Auge, die, einen königlichen Pabst an der Spitze,im Glauben eine nationale Einheit, wie der Katholicismus eine