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ten Passivbürger, aus und schuf sich selber ein neues Vorrecht. Indiesem Widersprüche konnte das Bürgerthum wenigstens destofolgerichtiger auf seine Alleinherrschaft bedacht scheinen. Auch dießwar nur Schein. In der Einleitung der Verfassung von 1791 istder Grundsatz der Volksherrschaft, der Theilnahme Aller an demAusspruch des allgemeinen Willens, ausdrücklich festgestellt und fastalle wesentlichen Konsequenzen einer ganz demokratischen Ordnungwaren in die Verfassung eingegangen. Das Bürgerthum schuf sichdaher oder begünstigte seinen natürlichen Gegner von unten, denvierten Stand, indem es sich gleichzeitig nach oben jeder Stützeberaubte und den Adel zur Auswanderung, die Geistlichen in dieWidersetzlichkeit, den König zur Flucht trieb. So zerstörte die kon-stitutionelle StaatSform, die überall der Zeit und des guten Wil-lens aller Theile zu ihrer Ausbildung bedarf, in dieser raschleben-deu Periode und diesem zerrissenen Volke durch innere Wider-sprüche sich selber. Aber auch die viel einfacheren Staatsformcn,unter denen man hierauf wechselte, litten an dem gleichen innerenZwiespalt. Der vierte Stand ersicgte in seiner Revolution dieVerfassung von 1793, die Republik, das allgemeine Stimmrecht,die vollendete politische Gleichheit der Gesellschaft, die Volks-gewalt ohne Gränze, die Zustände der amerikanischen Demokratie.Statt daß aber dieses individualistische Prinzip folgerichtig (wie inRousseau's Theorie und in aller demokratischen PrariS) zu einerSelbständigkeit, zur Selbstregierung der natürlichen Theile desStaates hätte führen sollen, wurde jeder föderalistische Gedanke,-wenn er je ernstlich gefaßt war, in seiner Entstehung unter demUebergewicht der Hauptstadt erstickt. Die Republik wetteiferte mitdem Absolutismus in der Uebertreibung der Centralisation desRegiments nicht nur, sondern auch der Verwaltung, und erhieltdadurch dem Despotismus einen bereiteten Boden. Und wie dannBonaparte die Absolutie Ludwigs XIV. zurückführte, einen Mili-