Die gewöhnliche Bedingung solcher Pachte war, daß derAufseher, welcher ein Eigenthum der Sclaven zu dessen Be-trieb pachtete, für beide gewisse Beträge, auf den Tag berech-net, zu bezahlen hatte; diese Einrichtung hatte Statt beiAgricultur-, Manufactur- und Bergbau-Unternehmungen.
Die gewöhnliche Bezahlung für Sclaven, die als Mincn-arbeiter gebraucht wurden, betrug täglich einen Obolus, wasnach .heutigem Gelde beiläufig drei Schilling monatlich be-trägt; außerdem mußten dieselben mit Nahrung und Kleidungversehen werden.
Der Pächter war verbunden, die 'Anzahl der übernomme-nen Sclaven stets voll zu erhalten. Sie wurden daher, umihr Entweichen zu verhindern, stets Compagnieenweise undunter strenger Aufsicht verwendet. Von Arbeitern unter sol-chen Umständen konnte wohl keine Leistung erwartet werden,zu welcher sie nicht durch bloße Furcht vor Strafe angetrieben-worden; die Unternehmer, Eigenthümer oder Pächter warendaher genöthigt, große Massen Sclaven zu halten, welche sichauf Tausende, oder nach Athenäus auf Myriaden Sclavenbeliefen. Diese großen Menschenmassen brachen häufig, durchUnterdrückung und Entbehrungen gereizt, in Empörungen aus,welche die Sicherheit der Republik sehr gefährdeten. DieGeschichte erwähnt mehrerer solcher Empörungen, und unterdiesen einer, bei welcher die attischen Sclaven das Cap Su-nium in Besitz nahmen und lange Zeit hindurch von da aussehr verwüstende Einfälle in's attische Gebiet machten.*)
Welche Maßregeln gegen diese Empörungen genommen,oder ob Vorschriften zur Beschränkung der Sclaven in denMinen auf eine gewisse Anzahl gegeben wurden, ist nicht be-kannt; wohl aber wissen wir, daß die Regierung eine'ArtOberaufsicht auf die Minen übte, und Vorschriften über diePunkte, welche zuerst angegriffen werden, in welcher Richtungund wie weit die Arbeiter geführt werden sollten, ertheilte,und daß zu diesem Behufe ein oberster Director vom Staateernannt wurde.
Es wäre ein Leichtes gewesen, aus dem trefflichen Werke
') .^Renitenz VI. s». 272. Lcl. ktzkliv.