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zu Geschenken an die Götter, für Abwehr drohender Gefahrenzu dienen. So verordnete eines der ältesten Gesetze Athens,daß jährlich 1000 lTalente l für eintretende Nothwehr gegenfeindliche Ueberfälle zurückgelegt werden sollten, und wer immerdie Verwendung dieser Summe ssürtandere Zwecke vorschlage,solle mit dem Tode bestraft werden.
Die Aussparung von Schätzen für die Kosten allgemeinerVertheidigung, welche schon in den patriarchalischen Zeitenbegann, fand auch nach der Bildung größerer Gemeinheitennoch Statt und wurde sehr wahrscheinlich von allen Staaten-Beherrschern geübt; gleichviel ob unter der monarchischen Formoder unter den verschiedenartigen Aristokratien, welche in deralten Welt bestanden. Dieser Voraussetzung gemäß wardaher ein sehr großer, ja vielleicht der größte Theil der edlenMetalle im Alterthume dem allgemeinen Umlaufe entzogenund es darf angenommen werden, daß jener constante Verlustdurch Reibung der Geldmünze, welche wir noch besondersuntersuchen werden, in jener Epoche fast ganz hinweg siel.
Schon in sehr früher Zeit hatte man, wiewohl in sehrbeschränktem Maaße, mit Ausprägung von Münzen begonnen;dieselbe vermehrte sich schon bedeutend in Rom*) nach demgroßen Zuflüsse an edlen Metallen durch die Eroberungender drei Jahrhunderte, vor Augustus Thronbesteigung je-doch stets noch in sehr geringem Maaße im Vergleiche spä-terer Zeiten; indem zwar für den kleinen Verkehr bestimmtePreise in Münze bestanden, bei größern Kauf- und Tausch-handlungen aber die edeln Metalle stets dem Gewichte nachgebraucht wurden.
Plinius sagt: „in alten Zeiten war es Sitte, Erz nachdem Aß oder Pfund auszuwiegen, man nannte es damalsÄ8 librali«, nun libella; das Gewicht von zwei Pfundencllxoncllus. Eine Geldstrafe heißt aeris gi'wvi«, aus einer
*) Plinius (8. n. XXXIIl 3) legt Scrvius, dem sechsten Königeder Römer, das Ausmünzen des Kupfers bei; ob Numa der ersterömische König war, welcher Geld prägen ließ, ist nach dem römi-schen Schriftsteller zweifelhaft. (II. ir. XXXlV 1.)
A. d. Ü.