Wendung der Arbeit selbst mehr wirtschaftliche OperationenStatt gefunden zu haben. Diesem ersten Schritte folgte baldein zweiter; man fand es nämlich nicht länger ausführbar»die verschiedenen Arbeiten in den Minen und in den Gebäu-den über Tags, als Rösten, Waschen, Ausscheiden der Erzevom Gestein durch Sklaven verrichten zu lasten. Die Regie-rung befand sich im Besitze der Minen und des umgebendenGrund und Bodens; die Landbebauer waren eine Art glossa«rulsei-stiti, sie hatten Frohndienste zu leisten. Diese Dienstewurden nun auch auf die Bebauung der Bergwerke ausge-dehnt und sie hießen nun glebas ei mstollis rulsei-ipti.*)
Die ihnen aufgelegten Arbeiten wirkten drückend und er-schöpfend; Viele entflohen, um in andern Gegenden Freiheitzu suchen. Unter der Regierung des Kaisers Valens stießenviele Bergleute aus Dacien zu den eindringenden siegreichenGothen **) und ähnliche Unterdrückung scheint auch solche Ar-beiter aus anderen Gegenden zu gleichem Entschlüsse gebrachtzu haben. Die Bevölkerung der Minendistrikte litt unter denauferlegten Erpressungen. Anfangs hatte man nur die Hälfteder Bewohner für die Grubenarbeiten in Anspruch genommen;allein als ihre Zahl sich verminderte, erging ein Gesetz, nachwelchem alle Kinder dieser erblichen Bergarbeiter hierzu ver-bunden seyn sollten.***) Diejenigen derselben, welche sich an-derswo aufhielten, wurden in die Heimath zurück gesendet,und es war ihnen durchaus untersagt, nach Sardinien zugehen, indem man besorgte, daß die dortigen Minen densel-ben größere Vortheile gewähren, und diese der Minenarbeitauf den Continental-Besitzungen verderblich werden möchten.
Ohngeachtet dieser großen Beschränkungen jener Land- undMinen-Bebauer waren dieselben streng genommen keine Skla-ven. Sie konnten über ihr Eigenthum disponiren wenn sieKäufer fanden; aber da die erwähnten Dienstbarkeiten undBeschränkungen auf die neu eintretenden Erwerber übergingen, sowaren dadurch die Veräußerungen wahrscheinlich sehr erschwert.
*) 6o«Iex Hieoit. <I« metsllis. l.ib. VI. »ec. 9.
**) Ammianus XXXI. I. 3. 6. 7.
"*) Ouli. äs metsllis, üb. XV.