Außer diesen, in einer Art von Leibeigenschafts - Verhältnißstehenden Bewohnern der Minen - Distrikte wurden inzwischenauch eigentliche Sklaven in den kaiserlichen Minen verwendet;diese waren keine durch Kauf oder Seeräuber« erworbeneFremde, sondern Verbrecher, welche durch Urtheilsspruch zurSklaverei verurtheilt waren.
Die Sitte, Verbrecher zur Minenarbcit zu verurtheilcn,herrschte bereits in den frühesten Epochen der römischen Ge-schichte unter den Consuln und Diktatoren; allein unter denKaisern erhielt dieselbe eine so große Ausdehnung, daß dieUebertreter der Gesetze eben so allgemein zu dieser Strafe ver-urtheilt wurden, wie unter den alten ägyptischen Königen.Dcmohngeachtet scheint das Aufbringen von Arbeitern kaumhinreichend gewesen zu seyn, um die bereits in Betrieb stehen-den Bergwerke zu erhalten; viel weniger aber für die Bear-beitung einer Mine, welche man an den Ufern der Donauerobert hatte. Die Kaiser begannen daher aufs Neue denMincnbetrieb auch an Privatpersonen zu überlasten. In die-ser Weise wurde die Bearbeitung der dacischen Gold-Minenunter Trajan von seinem OnIIegwm o», m-im-nm geleitet undbefördert. Valentinian I. ging noch weiter und gestatteteJedermann Bergbau-Unternehmungen auf edle Metalle gegenEntrichtung eines sixirten Theils der Ausbeute.* **) )
Unter ähnlichen Verhältnissen scheint Graf Felix einigeausgedehnte Bergbauten in den Pyrenäen betrieben zu haben,deren noch sichtbaren Spuren einen fast königlichen Aufwandbeurkunden.") Durch diesen zuletzt erwähnten Schritt derMinen - Verwaltung wurden die Römer allerdings in denStand gesetzt, theils neue Minen zu eröffnen, theils dieschon bestehenden schwunghafter zu betreiben, daher auch inden ersten Jahrhunderten des Kaiserreichs mehrere neueGoldminen in Dalmatien, Jstrien und Dacien eröffnetwurden. Da sowohl die kaiserlichen, als die Privatminentheils zur Feststellung der verschiedenen Interessen der
*) Gebhard ungar. Geschichte 7 . C.
**) Lss-n «»r ><e m'moiiNo^'is lles Alont« p^eenöes. y. 243.