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Ueber Production und Consumtion der edlen Metalle / von William Jacob ; Aus dem Englischen übersetzt, mit Benützung handschriftlich mitgetheilter Verbesserungen des Herrn Verfassers und mit eigenen Zusätzen versehen von C.Th. Kleinschrod
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195
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dasselbe in 21 Gran nur 1^ Gran fremde Beimischung enthielt;eine dieser Massen wog fünf, und eine andere 22 Unzen;der größere Theil bestand aus reinem Golde ohne alle Beimischung;letztere soll die größte Masse gediegenen Goldes seyn, welchejemals in Europa gefunden worden.*)

Die alten Gesetze Englands waren jedem Zweige desBergbaues höchst ungünstig mit Ausnahme der Eisenwerke.Bon den Zeiten der Eroberung an galt die Berechtigung zuallen Minen und Mineralien als den königlichen Borrechtenangehörig. Bon Eduard I. an bis zu Heinrich VII. gingenalle dießfallsigen Verleihungen von der Krone aus, wodurchmehrere Personen Licenzen zur Nachsuchung nach Erzen er-hielten. Diese Licenzen beschrankten sich theils aus einzelneGrafschaften, theils auf gewisse Bezirke und nur wenige er-streckten sich auf das ganze Königreich. Im allgemeinen wares verboten, bei oder unter Schlössern, Häusern, Gärten undObstgärten aufzugraben; jeAr den Eigenthümern etwa zuge-fügte Schaden mußte ersetzt werden. In einem von Ri-chard II. an Richard Wake ertheilten Patente zur Aufsuchungvon Gold und Silber, während 10 Jahren in der GrafschaftDevon war demselben unbedingt gestattet, in allen Privatbe-sitzthümern, gegen Entschädigung der Eigenthümer, einzuschla-gen, unter der weitem Bedingung der Bergbau-Ausbeutean die Kirche und ^ der königl. Schatzkammer abzugeben.

Aus Urkunden von der Zeit Eduard I. erhellt, daß da-mals Bergzehnten bezahlt wurden. Aus Anordnung diesesFürsten mußte die nämliche Abgabe von den Minen an diePfarrkirchen in Wales entrichtet werden und auch die AbteyBasingwert bezog eine Revenue aus der nämlichen Quelle.

.Es scheint nicht, daß in früherer Zeit und vor dem 5tenRegierungsjahre Heinrich VI. (1126) dem Eigenthümer desBodens, in welchem Mineralproducte entdeckt wurden, einRecht auf einen gewissen Antheil daran zustand. Allein injenen Jahren erhielt der Herzog von Bedford, dazumal Re-gent von Frankreich, eine Licenz auf 10 Jahre auf alle Gold-und Silberminen im Königreiche England unter der Bedin-

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