gung, des Ertrages der Kirche, dem König unddem Eigenthümer des Bcdes zu entrichten. Heinrich fuhrfort nach erlangter Volljährigkeit Bergbau-Licenzen an ver-schiedene Personen seines Adels zu ertheilen; so den Grafenvon Warwik und Northumberland und seinem Bruder RichardEarl von Gloster; in diesen Verleihungen war bedungen ^ desGewinnstes an den König, H dem Grundcigenthümer und ^der einschlägigen Pfarrei zu entrichten. Heinrich VHI. ernannteim Anfange seiner Regierung Jasper Herzog von Bedfordund einige andere Personen von hohem Range zu Gouver-neuren von allen Bergwerken in England und Wales, woge-gen sie dem Könige von reinem Gold und Silber, unddem Grundcigenthümer an den rohen Erzen, wie sie vor-kommen, zu entrichten hatten.
In den ersten Regierungsjahren der Elisabeth wurde demBergbaue große Aufmerksamkeit zugewendet. Es bildete sicheine Corporation unter dem Titel königliche Bergwerks-Ge-sellschaft. Ihr erster Director war William Earl von Pcm-broke, welchem noch einige Personen hohen Ranges so wieeinige Bürger und einige im Bergwesen erfahrne fremde Assi-stenten beigegebcn worden. Um die nämliche Zeit (1567)bildete sich eine andere Gesellschaft zur Umwandlung der Me-talle in nützliche Geräthschaften. (Hoeiotv tnr Um ininai-nl.-,»oll bnltsrv rvorliS.)
Elisabeth, welche alle Kronrcchte mit großer Festigkeit auf-recht zu erhalten strebte, verlieh das Recht Schächte abzusin-ken und Grubengebäude zu errichten auf die ausgedehntesteWeise nicht nur auf ihren Domänen, sondern auch auf allenPrivatgründen ihrer Unterthanen. Thomas Earl von Nor-thumberland, welcher das Rittergut Keswick von der Kroneerhalten hatte, machte auch Ansprüche auf die in demselbenbefindlichen Kupferminen; allein es erfolgte eine Entscheidunggegen ihn mit dem Bedeuten, daß die Krone keine Minera-lien veräußern könne, welche zu den unzertrennlichen Kron-rcchten gehören.*)
*) Dieser Ausspruch war blos aus dem königlichen Münzregal abgelei-tet, welches daher höchstens nur auf die Gewinnung edler Metalle