Unmittelbar nach der Revolution wurden durch eine Acteim ersten Regierungsjahre von William und Mary die Kron-rcchte auf Kupfer-, Zinn-, Eisen- und Bleybergwerke auchfür den Fall aufgegeben, wenn gleich Gold und Silber insolchen mit vorkommen. Durch eine darauf folgende Acte,wodurch die erste bestätigt wurde, behielt sich die Krone daSBerkaufsrecht der nachgenannten Metalle, innerhalb 30 Tagennach ihrer Ausscheidung aus den Erzen und zu den folgendenPreisen vor: für Kupfer, 16 Pf. St. per Tonne; für Bley0 Pf. St. und für Zinn 40 Pf. St.; nach Verlauf dieserZeit sollen die Eigenthümer freie Disposition haben. Hier-durch wurden unter den zum Scheine theilweise beibehaltenenalten Vorrechten in der Wirklichkeit die Bergbau-Unternehmun-gen von Beschränkungen befreit.
Die Bestrebungen der Elisabeth in diesem Zweige bliebenim Allgemeinen nicht ohne Früchte. Vor ihrer Epoche wardie Kenntniß der Mineralien in England höchst unvollkommenund die davon abhängigen Manufakturzweige lagen danieder.Bei dem Beginnen ihrer Regierung wurden fast alle Artikelin Metall, als Messer, Steigbügel, Pferdgebisse, Nadeln, sowie alle Erz- und Kupferwaren aus Deutschland über dieniederländischen Seehäfen nach England eingeführt. Diesethätige Königin berief Berg- und Hüttenleute und Metall,arbeiter aller Art aus dem Auslande; verbot die Einfuhrvon Metallwaren und in wenigen Jahren wurden alle dieseBedürfnisse im Jnlande erzeugt. Hatte jedoch Elisabeth, anstattihre Aufmerksamkeit auf die niedern Metalle zu richten, sich
ausgedehnt werden konnte. Die Ansicht der Rechtsgelchrten hierüberwar getheilt; einige behaupteten, daß bei dem Vorkommen vonGold und Silber in Bergwerken auf unedle Metalle das Ganzedem Könige anheim falle; hierdurch aber würde alles Eigenthumvon Erzen der Krone indicirt worden seyn, indem kaum ein unedlesMetall gefunden wird, welches nicht häufig einige kleine Theile anedlen Metalle» enthält. Eine andere Meinung dagegen spricht dieMinen von unedlen Metallen nur dann als Eigenthum der Kronean, wenn das mit den Erzen vorkommende edle Metall die Kostender Ausscheidung lohnt. Diese Gutachten wurden im Jahre 1610von den ersten Rechtsgelchrten Englands abgegeben.