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nach einer Hungersnoth und Pest „gui revuit tllit mourir unsintluits 6s psrsonnss Dieselbe rührt von König Johannvon Frankreich i. I. 1350 und bestimmt den Arbeitslohn fürdas Ausdreschen des Getreides in den Scheunen.
Die Drescher sollten nicht weniger als 18 Deniers Tag-lohn erhalten.*) Der Livre, welcher zur Zeit Karls desGroßen in einem Pfund Silber von 12 englischen Unzen be-stand, hatte sich allmählig bis zu der genannten Epoche Kö-nigs Johann, sey es nun in Gewicht oder in Feinheit, auf10 Francs heutiger französischer Währung verschlechtert.**)
Das Pfund war noch fortwährend in 20 Sols getheiltund diese wieder in 12 Deniers; es betrug daher 100 Penceunserer heutigen Währung und der Sol war 5 Pence werth;18 Deniers waren also an Werth gleich iz Sols oder 7^Pence unseres Geldes.
Wenn die Drescher anstatt im Taglohn, nach dem Stückeoder im Ganzen arbeiteten, so sollten sie 12 Sols oder 60Pence für jedes Muid Weizen, und 8 Sols oder -10 Pencefür jedes Muid Gerste oder Hafer erhalten. Ein Muid ent.hielt 12 Seticrs und jeder Setier betrug etwas über 4z engl.Bushels, woraus sich ergibt, daß für das Ausdreschcn von54 Bushels beiläufig 5 Schilling, oder für jedes Bushelnahe an 1 Penny und 1 Farthing bezahlt wurden. Wenndagegen der Drescher in natuea bezahlt wurde, so hatte er je-desmal den 20. Bushel von dem, was er ausdrosch, zu em-pfangen. Daraus läßt sich schließen, daß das durchschnitts-mäßige Tagwerk eines Mannes in Ausdreschen von beiläufig6 Bushels bestand. Da sich nun der Drescherlohn zu demWeizenpreise wie 6 zu 20 verhielt und der erstere, wie vorer-wähnt; 7z Pence betrug, so berechnet sich der letztere aus2 Sch. 1 Penny unserer Währung. Uebrigens findet manangemerkt, daß zu jener Zeit der Arbeitslohn wegen der durch
*) kecdeeclieg «ur I» V'-detti- des Alonnoies et 8ur le prix desgr.-dnz avrwt et apre» Iv Ooucile de k'rkmclort. Ld!t. p-u'in 1762.
**) 4 Not de lKkMiiglle» 4>»ite den Alomioies. Vol. 1. x>. 612,Kdit. pari» 1764.
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