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Ueber Production und Consumtion der edlen Metalle / von William Jacob ; Aus dem Englischen übersetzt, mit Benützung handschriftlich mitgetheilter Verbesserungen des Herrn Verfassers und mit eigenen Zusätzen versehen von C.Th. Kleinschrod
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216
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Länderbesitz schienen ein ungeheures Lösegeld zu rechtfertigen.Dasselbe wurde endlich auf 3 Millionen Goldkronen, jede zu3 Sch. Werth bestimmt, was beiläufig 1,250,000 Pf. St.unserer heutigen Währung entspricht. Die erste Zahlungsollte ein Fünftheil dieser Summe betragen und der Uebcrrestin spätern Fristen abgetragen werden. Voltaire bemerkt inseiner allgemeinen Geschichte: diese erste Zahlung wurde sogroß gefunden, und Frankreich war so erschöpft, daß derenLeistung unmöglich fiel; man war daher genöthigt, die Judenzurückzurufen und ihnen die Gestaltung der Niederlassung unddes Handels in Frankreich zu verkaufen.*) Johanns Nach,solger aber war durch Geldmangel in die Nothwendigkeit ver-setzt, seine Haushaltsbcdürfnisse mit aus Leder verfertigtenMünzen zu bezahlen, in deren Mitte man einen silbernenNagel eingetrieben hatte. Die Bezahlung der spätern Fristenerfolgte in langen Zwischenräumcn, und ein Fünftheil warnoch ausständig, als ^0 Jahre später unter Heinrich V. vonEngland ein neuer Krieg mit Frankreich ausbrach. **)

Die Kosten der öffentlichen Feste damaliger Zeit lieferngleichfalls einen Beweis von dem hohen Werthe der edlenMetalle und von den niedrigen Preisen aller nothwendigenund Luxus-Bedürfnisse. Die Rechnung für das Krönungs-mahl Richards I. 1 l 80 , wozu alle Kronvasallen eingeladen

*) König Johann starb im Jahre 1364 in Savoyen. Bon seiner er-sten Ankunft in England an ließ dieser Fürst durch geheime Agen-ten in London und andern Orten die Goldmünzen des Königreichs,bestehend in Nobels der ersten und zweiten Ausprägung, aufsammelnund in Barren verwandelt nach Frankreich senden. Aus seinemTodbette sandte er eine Botschaft an König Eduard mit dem Be-kenntnisse dieser Handlung und mit der Bitte um Vergebung, welcheer erhielt. Allein Eduard ließ das, was noch von diesem angesam-melten Golde im Lande befindlich war, mit Beschlag belegen undverhängte harte Strafen über die Lombarden, welche hierzu mitge-wirkt hatten.

Knighton auf der 2627ten Seite. Derselbe mußte als Zeitge-nosse (gest. 1386) diesen Vorgang genau kennen.

") koalier» Vol. VI. p. 178.