oder Verpflegung und 4 Pf. erhalten solle. Durch die Akte 5Heinrich IV. c. 8 (1414) soll das jährliche Salar der Kap-läne in 9 Pf. 6 Sch. 8 P. und jenes der Pfarrpriester in12 Pf. bestehen. Im Jahre 1421 bestätigte der Erzbischos'von Canterbury eine frühere Anordnung, nach welcher jederPfarrpriester sich mit acht Mark jährlich oder vier Mark Ver-pflegung begnügen solle.
Fleetwood bemerkt, indem er vom Jahre 1439 spricht,daß ein Geistlicher mit 10 Pf. jährlich anständig zu lebenvermöge.
Wir finden in der Chronik, daß Arbeitsleute i. I. 1351ihre Löhnung in Weizen, zu 16 P. den Bushel gerechnet, er-hielten, zu jener Zeit wurden Mäher und Heumacher mit2.( P., Kornschneider mit 4 bis 6 P., Maurer und Zieglermit 6.^ P. und gemeine Arbeiter mit 1^ P. Taglohn bezahlt.Die Löhne der häuslichen Dienstboten waren durch die Akte12 Richard ll. c. 2 folgendermaßen sixirt: für einen Vogt31 Sch. und jährlich eine Kleidung, einen ersten Knecht21 Sch. 3 P., einen Karrer und Schäfer 21 Sch. 3 P.,einen Kuh - und Schweinehirten 14 Sch. 4 P., einen weib-lichen Dienstboten 12 Sch. 8 P. jährl. Es ist zu vermuthen,daß diese Löhne neben der Verpflegung gegeben wurden, wie-wohl die Akte hierüber Nichts enthält.
Nach Mador kormularo /ViiLlioaniim wurden im Jahre1425 Kühe gewöhnlich zu 16 Sch. P. Stück geschätzt.
Nach der Chronik kostete im Jahr 1445 der Weizen 6 Sch.6 P. p. Quarter, Ale 1 P. die Gallone, ein junger Schwan6 P., eine Gans 6 P. A«ch die Unterhaltskosten höhererPersonen standen im Verhältnisse sehr niedrig. Im 2. Bandeder koellera, p. 1016 ist die für den täglichen Unterhalt des Bi-schofs von St. Andrews ausgeworfene Summe, welcher we-gen seiner Anhänglichkeit an den König im Tower eingekerkertwar, angegeben wie folgt:
Für die Tafel des Bischofs . . 6 Pence„ einen Diener ..... 3 ,.
„ deßgl. einen Knaben. . . 1,^ ,.
.. einen Kaplan für Mcßlesen l.f
Zusammen 1 Sch. oder gleich 3 Sch. heutiger Währung.