Buch 
Ueber Production und Consumtion der edlen Metalle / von William Jacob ; Aus dem Englischen übersetzt, mit Benützung handschriftlich mitgetheilter Verbesserungen des Herrn Verfassers und mit eigenen Zusätzen versehen von C.Th. Kleinschrod
Entstehung
Seite
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Regicrungsjahre Heinrichs VIII. wurde das Troypfund zu30 Pf. St. Ncnnwerth ausgeprägt. Die Kosten des Goldesbetrugen 24 Ps. St. 18 Sch., daher für Prägkostcn undSchlagschatz 5 Pf. St. 2 Sch. oder ein Gewinn von mehrals 16 Prvcenten verblieb. Diese zwei Beispiele eines über-mäßigen Schlagschatzes sind Ausnahmen von der allgemeinenUebung, da derselbe zu keiner andern Zeit diese Höhe erreichte.Im Durchschnitte der Epoche vom 18ten RegierungsjahreEduards 111. bis zum 4ten Eduards IV. scheint der Schlag-schatz mit wenigen Ausnahmen größerer Höhe nur zwischen3—4 Prvcenten betragen zu haben.

Dagegen hat der Schlagschatz bei den Silbermünzen sehrwahrscheinlich nie diese enorme Höhe erreicht, welche in ein-zelnen Momenten bei den Goldmünzen vorkam; wiewohl der-selbe auch bei diesen, je nach dem Finanzzustande der Monarchenund ihrem Bestreben, sich auf Kosten ihrer Unterthanen zubereichern, auf- und abwärts schwankte.

Lord Liverpool*) bemerkt hierüber: „Unsre Monarchenbetrachteten den aus dem Schlagschatze hervorgehenden Ge-winnst so sehr als einen sichern Zweig ihrer Einkünfte, daßderselbe bei verschiedenen Gelegenheiten entweder an (Korpo-rationen zu ihrem Nutzen, oder zur Schadloshaltung an ge-wisse Dienstesstellen, ganz oder zum Theile verliehen wurde.Selbst an einzelne Personen als Pension wurde derselbe bis-weilen überlassen. Als endlich der Schlagschatz durch dieAkte 18 Carls II. 5 gesetzlich im Königreiche abgeschafftwurde, verwilligte man noch eine Pension aus dem hierausentspringenden Gewinnste an die Dame Barbara Villicrs aus21 Jahre unter dem großen Siegel, welche in einer Reichnißvon zwei Pence von jedem in der engl. Münze ausgeprägtenPfunde Silber zu bestehen hatte und die Gesetzgebung ver-ordnete gegen alle Rechts-Principien, daß dieselbe aus dendurch den nämlichen Akt auferlegten Münzabgaben bestrittenwerden solle."

Der Schlagschütz an und für sich mußte schon auf denallgemeinen und ausgebreiteten Umlauf der Münze hemmend

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