Buch 
Ueber Production und Consumtion der edlen Metalle / von William Jacob ; Aus dem Englischen übersetzt, mit Benützung handschriftlich mitgetheilter Verbesserungen des Herrn Verfassers und mit eigenen Zusätzen versehen von C.Th. Kleinschrod
Entstehung
Seite
68
JPEG-Download
 

ihre Ländereien, was wohl nicht der Fall gewesen seyn mag,an Pächter auf Lebenszeit oder auf einen langjährigen Zeit-raum verpachtet und sowohl die Erlagsgelder bei den Pacht-erneuerungen als die Pachtschillinge für eine lange Zeitperi-ode in Geldbeträgen sixirt worden, so verloren die Grund-herren von Jahr zu.Jahr in gleichem Verhältnisse mit demsinkenden Geldwerthe. Dagegen betrug ihre Nominaleinnahmeaus dem Verkaufe jener Producte, welche sie auf den zueigener Bewirrhschaftung vorbehaltcnen Ländereien bauten,jährlich mehr, aus der nämlichen Ursache. War eine Be-sitzung mit Schulden behaftet, sey es nun an vcrhypothecir-ten Capitalien, Renten für andere Zweige der Familie odermilde Stiftungen, so gewährte die Werthverminderung desGeldes einige Erleichterung und dieß um so mehr, je älterdie Schuld oder Rcntenstiftungen waren. Gehen wir von dengroßen Grundeigenthümern auf die eigentlichen Landbebauerdie Pächter über, so begegnen wir einer ganz eigenthümlichenClasse der Gesellschaft in England, welche mit Ausnahmeeiniger Gegenden in den Niederlanden nirgends in dieserArt gefunden wird und welche dem ersteren Lande sowohl insocialer als politischer Beziehung ganz eigenthümliche Vor-theile und in höhercrem Grade gewährt hat, als dieß irgendeinem andern einzelnen Umstände zugeschrieben werden kann.

Das System der Bodencultur durch eine Art Gesellschafts-vertrag ist sehr allgemein und beinahe allenthalben verbreitet;der Grundherr liefert dem Landbebauer den erforderlichen Stockund empfängt einen Theil der Producte, sei es an Früchten,an Geld oder an Arbeit, als Rente. Mag nun dieses Systemals eine Fortsetzung griechischer oder später römischer Uebungbetrachtet werden, welche sich nach ihrer Herrschaft in Spa-nien, Italien, Frankreich und selbst zum Theile in Deutsch-land unter dem Namen oder Meyerschaft fort er-

hielt, so ist so viel gewiß, daß dasselbe in Großbritannienglücklicherweise nur sehr wenig bekannt, wo nicht ganz un-bekannt war.

Es ist hier nicht der Ort, das weite Feld der Untersu-chungen über die verschiedenen Pacht- und Bodencultur-Ver-hältnisse zu betreten, worüber uns überdieß eine ohnlängst in