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Ueber Production und Consumtion der edlen Metalle / von William Jacob ; Aus dem Englischen übersetzt, mit Benützung handschriftlich mitgetheilter Verbesserungen des Herrn Verfassers und mit eigenen Zusätzen versehen von C.Th. Kleinschrod
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Industriezweig in einem erstaunenden Grade herabgesunken.Herbin sagt: „in Lyon, Bordeaux, Marseille, Straßburgund verschiedenen anderen Städten befanden sich sehr bedeu-tende Fabriken in Gold und Silberwaaren, allein durch dieEreignisse der Revolution, den Mangel an innerem Verbrauchund durch die Schwierigkeiten ihrer Ausfuhr nach anderenLändern wurden sie größtentheils zu Grunde gerichtet." *)

In der so eben erwähnten Schätzung des Gold- undSilberverbrauches in Frankreich vor der Revolution ist dieUhrenfabrikation nicht mit eingerechnet. Im Jahre 1787wurde die Anzahl der in Paris verkauften Uhren nach einemdem Handelsbureau übergebenen Memoire auf jährliche 20,000Stück angegeben, wovon der zwanzigste Theil goldene. **)Nimmt man eine gleiche Quantität für das ganze übrigeKönigreich an, so kann der Gold- und Silberbedars für dieUhrenfabrikation in ganz Frankreich auf etwas über eineMillion Pf. St. jährlich angeschlagen werden. Außerdemwurde jedoch ein großer Theil der in Frankreich verkauftenUhren selbst zu jener Zeit, von welcher wir hier sprechen, ausanderen Gegenden, vorzüglich von Genf und aus dem Fürsten-thum Neufchatcl eingeführt.

Im Anfange deS 18. Jahrhunderts bestand eine Jnspec-tion öffentlicher Beamten für die Pariser Goldschmiede, welchenach einer königlichen Ordonnanz vom Jahre 1703 verpflichtetwar, die Fabrikation derselben zu beaufsichtigen, den Fein-gehalt der verwendeten edlen Metalle zu prüfen und darüberzu wachen, daß die Uhrengehäuse und andere benannte Ar»tikel das vorgeschriebene Gewicht nicht überschritten. DieOefen und Werkstätten mußten in offenen Läden angelegt undden Blicken des Publicums in den Straßen ausgesetzt seyn;der Feingehalt aller Artikel, welcke dazumal verfertigt wur-den, mußte zur öffentlichen Einsicht affigirt werden. DieseOrdonnanz war übrigens nur eine Erneuerung einer älterenVorschrift vom Jahre 1602. Die Gesammtanzahl der Gold-arbeiter, Juweliere und Händler mit diesen Artikeln war

>) klei-ki», Vol. II. p. 180.

") Eben derselbe, Vol. II. x>. 172.