Eine andere Art sehr wohlfeiler Vergoldung von Schmuck-Artikeln für solche Classen, welchen auch die vorerwähntenArten noch zu theuer sind, besteht in der Anwendung vonpulverisirtem Golde mit Quecksilber, indem das Amalgamauf die Oberfläche der zu vergoldenden Gegenstände aufgetra-gen wird. Millionen Stücke solcher Art sind in der ganzenWelt zerstreut, und wenn auch jedes derselben nur wenigeGrane Gold enthält, so beläuft sich doch die ganze Massederselben auf eine sehr hohe Summe, welche auf diese Weiseconsumirt wird.
Bei dem männlichen Theile der Bevölkerung hat zwarder Gebrauch goldner Schmuckgegenstände bei weitem nichtjene Ausdehnung erreicht wie bei dem weiblichen; inzwischenist doch auch einige Zunahme dieser Art von Consumtion be-merkbar. Der Gebrauch goldner Ketten für Augengläser,mehrere und größere Petschafte, Brustnadeln, Schließeoder Knöpfe, theils ganz von Gold, theils vergoldet, verur-sacht einen großen Aufwand an diesem Metalle. Auch aufdem Kontinente hat der Gebrauch aller dieser Artikel auf eineüberraschende Weise zugenommen. Die europäischen Modenaber äußern ihren Einfluß auf alle civilisirten Theile derganzen Erde. Man ahmt sie nach in Amerika, in den ver-schiedenen westindischen Colonieen, in Afrika, Asien undAustralien; was hiervon die eigenen Manufacturen nicht liefernkönnen, wird aus Europa mit mehr oder weniger Feingehalteingeführt, und selbst von wilden Völkerstämmen, welche mitden Colonieen in Berührung kommen, zum Theile getragen.
Es bedarf wohl keiner Bemerkung, daß eine so ungcmeineVerbreitung dieser Gegenstände keiner nähern Nachforschungoder Berechnung unterworfen werden könne; nur höchstensannäherungsweise läßt sich eine Art Schätzung dieses Auf-wandes versuchen. Wir versuchen eine solche Schätzung, derenWerth oder Unwerth dem eigenen Urtheile des Lesers über-lassen bleibt.
Den einzigen nähern Anhaltspunct unserer Untersuchunggewähren die Goldarbeitcr in London und Birmingham, aufwelche die nachfolgenden Betrachtungen ausschließend Bezugnehmen; obwohl dieselben vielleicht mit gleichem Rechte cHch