mittelbarem Zusammenhange stehen. Diese Nachfrage scheintinnerhalb der letzten zwanzig Jahre in der That abgenommenzu haben und wiewohl große Summen dahin gegangen sind,so ist es doch außer Zweifel, daß auch bedeutende Summennach Europa zurückflössen, wenn auch nicht von gleichen Be-trägen oder in dem nämlichen Metalle. Silber wird nachAsien aus- und Gold von da eingeführt. In der BeilageNr. 14 sind die Werihe der Ein - und Ausfuhr an Gold undSilber nach und von den Besitzungen der ostindischen Com-pagnie und China , sowohl der Compagnie als der Amerikanerangegeben. In soweit diese Angaben reichen, läßt sich ihreGenauigkeit verbürgen, indem sie aus officiellen Documentendes ostindischen Bureau entnommen sind; allein sie enthalteneinige Lücken, welche blos durch eine ohngefahre Schätzungausgefüllt werden können. Auch enthält die Uebersicht jeneMetallwcrthe nicht, welche von den Amerikanern nach irgendeinem Theile Asiens, China ausgenommen, ausgeführt wor-den. Es ist bekannt, daß ihr Verkehr nach den englichen Be-sitzungen, den Inseln des östlichen Archipelagus und nach an-dern Theilen Indiens in einigen der angeführten Jahre sehrausgedehnt war. Nach dem Frieden von 1815 fanden auchbei andern europäischen Nationen, Franzosen, Holländern,Dänen und Schweden, Handelsexpcditionen nach Indien undChina Statt, aus welchen wir auch ohne specifische Angabenhierüber schließen können, daß bei den wenigen Waarcnbe-dürfnissen dieser Gegenden der größte Theil ihrer Ladungenmit baarem Gelde erkauft werden mußte. Die Währung istin der Beilage in Rupien angegeben, welche man, obgleichihr Werth veränderlich ist, für den ganzen Zeitraum zu einemDurchschnittswerthc von 2 Schilling St. annehmen kann. DerUeberschuß der Gold- und Silbereinfuhr nach Indien undChina über die Ausfuhr von der ostindischen Compagnie undden Amerikanern betrug in dem angegebenen Zeitraume28,928,711 Pf. St. Die 1820 — 1821 von den Amerikanernnach China eingeführte Summe ist nicht angegeben, wir dür-fen jedoch dieselbe, da ihr Verkehr in jenen Jahren in dernämlichen Ausdehnung wie in den unmittelbar vorhergehendenund nachfolgenden Jahren bestand, ohne Anstand auf gleiche
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