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IV. Historische Entwickelung ic.
kommende Ereignisse, weil — die Kurlande ausgenommen — dasErbfolgerecht nach Erstgeburt in den meisten Teutschen Ländernerst im siebenzehnten, ja in einigen erst im achtzehnten Jahrhun-dert eingeführt wurde.
Der Westphälische Friede aber, der den dreißigjährigen Kriegbeendigte, brachte große Veränderungen hervor. An Umfang ver-lor zwar Teutschland nur dadurch, daß die fast hundert Jahrefrüher thatsächlich bestehende Abtretung der Bisthümer und StädteUketz, Toul und verdun jetzt vertragsmäßig bestätigt wurde, wobeiindessen dem Erzbischof von Trier die Metropolitanrechte über die-selben verblieben. Hiernächst, daß ebenfalls an Frankreich über-lassen wurden die Rechte auf Dreifach, Landgrafschaft Ober- undNieder-Llsafl, Suntgau und die Landvoigtei über die zehn dortvereinigten Städte mit aller Hoheit. Doch wurden den übrigen,in diesen Bezirken gesessenen Reichsständen ihre Rechte und ihreVerbindungen mit dem Reiche vorbehalten.
Im Innern des Reichs wurden Veränderungen dadurch vor-genommen , daß man zur Säkularisation mehrerer Bisthümerschritt, um mit denselben die Anforderungen einiger weltlichen Für-sten zu befriedigen. Die säcularisirten Bisthümer lagen sämmt-lich im nördlichen Teutschlande. Davon erhielt die Krone Schwe-den als Entschädigung für die von Gustav Adolf zu Vertheidi-gung der Freiheit Teutscher Fürsten gebrachten Opfer, das Ecz-bisthum Drcmen und das Bisthum Verben als weltliche Herzog-thümec, und außerdem ganz Vorpommern mit der Insel Rügenund die Mecklenburgische Stadt Monier, und wurde in Ansehungdieser Besitzungen Stand des ReichS.
Kurbrandenburg bekam zur Entschädigung für das AbtretenVorpommerns die säcularisirten Hochstister Salbcrstadt, Minden,Lammin und Magdeburg-, Mecklenburg für Wismar die säculari-sirten Stifter Schwerin und Ratzcburg, nebst zwei erblichen Dom-pfründen im Capitel von Strasburg; Braunschwcig - Lüneburg fürKriegskosten das Recht, daß ein Prinz des HauseS abwechselnd miteinem katholischen Bischöfe den Bischofssitz von Osnabrück ein-nehmen sollte. Hessen-Cassel als Bundesgenosse von Schweden