IV. Historische Entwickelung >c.
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Theil«. Sie waren ein Theil des ErzstiftS Maynz mit der Haupt-stadt, der bei weitem größte Theil des Erzstifls Trier, das ganzeRheinische Erzstift Röln, der größte Theil der Bisthümer wormo,Spc^cr, Skasburg und Lonstanz, das ganze Bisthmn Basel, dasBisthum Lüttich, die Abteien prüm, Stablo und Malmcd^,Tornclii Münster, Burschcid, Thorn, zwei und zwanzig Eommendendes Teutschen Ordens. Ferner der ganze Burgundische Arcio, dieOesterreich gehörende Grafschaft Falkcnstcin und das Lrikthal zwi-schen Zurzach und Basel, der größte Theil des Preußischen Her-zogthums Lleve, das ganze Fürstenthum Mcurs und das Preu-ßische Geldern; sechs Aemter von der Pfalz am Rhein, dann dieKurpfalj gehörenden Fürstenthümer Simmcrn, Lautem, Veldcnz;Iülich, Sponhcim, die sämmtlichen Lande des HerzogS von Zwei-brücken , die Würtembergische Grafschaft Mömpelgard, die demHessen-Rheinfelsischen Hause gehörenden Aemter Rhcinftlo undPfalzfeld, ein Theil der Hessen-Darmstadtischen Grafschaft Sanau-Lichtcnberg. Das Haus Baden verlor mehrere Landcstheile, derHerzog von Arcmberg seine sämmtlichen Besitzungen, eben so dieFürsten von Salm-Salm und Salm-Lyrburg, die Rheingrafenden größten Theil der ihrigen, die Fürsten von Nassau verlorenSaarbrücken, Ottweilcr und mehreres andere, und noch drei undzwanzig ander« fürstliche und gräfliche Häuser verloren ihre ReichS-ständischen Besitzungen theils ganz, theils große Stücke derselben,eben so «in Theil der Reicho-Rittcrschaft, und von Reichsstädtenkamen unter Französisch« Botmäßigkeit Aö'ln, Aachen, wormound Speper. ^
Dieses großen Verluste- ungeachtet schmeichelte man sich mitder Hoffnung, das Reich noch halten zu können, und zwar selbstin seiner alten mangelhaften Verfassung, nur mit veränderter An-ordnung im Befltzthum seiner Glieder. In dem Friedensschlüssewar der schon bei dem zwei Jahre vorher gehaltenen Eongressezu Rastadt vorgeschlagene Grundsatz ausgestellt worden: daß «sdem Reiche in seiner Gesammtheit obliege, den aus dem Inhaltedes Friedens entstehenden Verlust zu tragen; und weiter, daßdie Erbfürsten, die von ihren Besitzungen auf dem linken Rhein-ufer entsetzt worden, eine im Reiche selbst genommene Entschädi-